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Von Winterthur nach Syrien
IS-Rückkehrerin Esra L. muss nicht in Therapie

Als junge Frau reiste Esra L.* aus Winterthur nach Syrien, um sich dort dem Islamischen Staat anzuschliessen. Zurück in der Schweiz musste sie dafür in den Knast. Auch eine Therapie wurde verhängt. Doch dagegen wehrte sich die Dschihad-Touristin – mit Erfolg.
Publiziert: 17.12.2020 um 17:47 Uhr
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Esra L. war erst 15 Jahre alt, als sie nach Syrien reiste.
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Das Zürcher Obergericht hat Esra L.* aus Winterthur, die 2014 im Alter von knapp 15 Jahren in das Gebiet des Islamischen Staats (IS) reiste, zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Diese hat sie grösstenteils jedoch bereits verbüsst. Eine Therapie, gegen die sie sich wehrte, muss sie nicht fortsetzen. Es sei ohne Zweifel erwiesen, dass die Beschuldigte sich in Syrien an einem dem IS zuzurechnenden Ort aufgehalten habe, teilte das Zürcher Obergericht am Donnerstag mit. Das Gericht habe nach einem schriftlich durchgeführten Berufungsverfahren am 22. Oktober ein Urteil gefällt.

Die junge Frau aus Winterthur reiste 2014 zusammen mit ihrem damals 16-jährigen Bruder Vedad L.* ins Gebiet der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien. Der Bruder soll dort eine Koranschule besucht und die Logistik des IS unterstützt haben. Sie selber hat gemäss Anklage den Haushalt gemacht, kleine Kinder gehütet und etwas Englisch unterrichtet.

Zudem sollen beide Geschwister in intensivem Kontakt mit IS-Sympathisanten gestanden sein und versucht haben, Familie und Freunde aus der Schweiz zum Nachkommen zu überreden.

Sass neun Monate in U-Haft

Beim Prozess vor dem Winterthurer Jugendgericht im vergangenen Jahr hatten die beiden fast jegliche Aussage verweigert und ihre Reise als harmlosen Hilfseinsatz für die Bevölkerung dargestellt.

Das Gericht verurteilte die beiden trotzdem wegen Verstosses gegen das IS-Verbot. Die junge Frau erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten, wobei sie während der Untersuchungszeit bereits neun Monate im Gefängnis sass.

Vor Obergericht wehrte sie sich hauptsächlich gegen die von der Vorinstanz angeordnete Gesprächstherapie. Das Obergericht gab ihr nun Recht. Auf die Anordnung einer jugendrechtlichen, ambulanten Massnahme habe das Gericht verzichtet, heisst es in der Mitteilung.

Bruder akzeptierte das Urteil

Die Beschuldigte sei keine Jugendliche mehr, sondern eine Erwachsene. Sie habe erfolgreich eine Berufsausbildung absolviert und sei im Arbeitsleben integriert. Eine Fortführung der Massnahme gegen ihren Willen sei nicht erfolgversprechend. Auch die von der Vorinstanz erteilte Weisung, sich regelmässig bei der Polizei zu melden, hob das Obergericht auf.

Anders als seine Schwester akzeptierte der ein Jahr ältere Bruder das erstinstanzliche Urteil des Winterthurer Gerichtes. Er erhielt elf Monate Freiheitsstrafe bedingt. Während der Untersuchungszeit sass er bereits zehn Monate im Gefängnis.

Von der Ideologie sagte er sich offenbar aber nicht los: Die Bundesanwaltschaft eröffnete bereits ein neues Strafverfahren gegen ihn, erneut wegen Verstosses gegen das IS-Verbot.

* Namen der Redaktion ­bekannt

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