Es ist ekelhaft, was die Aargauer Staatsanwaltschaft einem 50-jährigen Schweizer vorwirft: Er habe vor Kindern und Erwachsenen seine Genitalien gezeigt und bis zum Samenerguss onaniert.
Jetzt decken BLICK-Recherchen auf, wer der Grüsel ist: Thomas G.* aus der Region Baden AG. Erschreckend: Er wohnt an einem Kinderspielplatz – und hat noch mehr auf dem Kerbholz. «Ich hatte bei ihm schon immer ein komisches Gefühl», sagt Dimitra L.* (48), die Tür an Tür mit G. wohnt. «Meine beiden Kinder gingen vor Jahren auch immer auf diesen Spielplatz. Schon damals fragte ich mich immer, was der wohl hinter seinen runtergelassenen Storen tut. Jetzt graust es mir!»
G. haust seit zehn Jahren in der 1½-Zimmer-Wohnung im ersten Stock. «Er lebte zurückgezogen, leise, schaltete immer seine Klingel aus und grüsste nur, wenn es nicht zu vermeiden war», so Dimitra L. Der Mann sei alleinstehend und Gipser gewesen. Was er zuletzt tat, weiss sie nicht. Aber: «Er soll Schulden und Vorstrafen haben. Die Polizei war schon ein paar Mal bei ihm.»
Zuletzt kreuzte sie vor einer Woche auf. Bei der Hausdurchsuchung stellte sie mehrere elektronische Datenträger sicher. Da sass G. schon in U-Haft. Er war im Kanton Zürich verhaftet worden, als er sich vor Kindern befriedigte, die bei einem Schulhaus Fussball spielten.
Als die Ermittler im Aargau nachfragten, kam aus: G. soll sich von 2013 bis 2015 in beiden Kantonen wiederholt vor Kindern, teils unter 16 Jahren, und Erwachsenen entkleidet und – mit Sicht auf sie – sexuelle Handlungen an sich vorgenommen haben. Im Aargau habe er in Velomontur auf Schularealen, bei Turnhallen und Schulwegen zugeschlagen. Ob auch auf einem Spielplatz, ist nicht bekannt.
Fiona Strebel von der Staatsanwaltschaft bestätigt, dass G. aktenkundig und vorbestraft war: «Ja, es gab mehrere Fälle, die jedoch über 20 Jahre zurückliegen.» Die Taten passierten in den 1990er-Jahren. G. wurde vom Bezirksgericht in Baden verurteilt, sein Eintrag inzwischen aber aus dem Strafregister gelöscht.
Daher gilt er nicht mehr als vorbestraft. G. bestreitet alle neuen Fälle, ausser jenen in Zürich.
Es sieht dennoch nicht gut aus für ihn: Betroffene Kinder sollen immer auf das Bild von Thomas G. gezeigt haben, wenn ihnen die Polizei Männerfotos vorlegte. Der Aargauer wird nun psychiatrisch begutachtet und bleibt sicher drei Monate in U-Haft. Es besteht dringender Tatverdacht sowie Wiederholungsgefahr.