Der Rundfunkrat des deutschen Senders NDR hat den Auftritt der verschleierten Nora Illi vom Islamischen Zentralrat Schweiz (IZRS) in der Sendung «Anne Will» kritisiert. Einen Verstoss gegen den NDR Staatsvertrag sieht der Rat allerdings nicht. Eine entsprechende Beschwerde habe das Gremium nach ausführlicher Diskussion am Freitag abgewiesen, heisst es in einer Erklärung. Die Talksendung vom 6. November mit Illi als Gast habe nicht gegen die Grundsätze der Programmgestaltung verstossen.
Dessen ungeachtet kritisierte der Rundfunkrat die Gästeauswahl in der Sendung deutlich. «Den von Frau Illi vertretenen extremen Positionen und auch einer Vollverschleierung hätte in der Gesprächssendung kein Forum gegeben werden müssen.» Auch wäre eine deutlichere Einordnung des Vereins «Islamischer Zentralrat Schweiz» erforderlich gewesen wäre.
Bundesanwaltschaft warnte
Die Sendung mit dem Titel «Mein Leben für Allah - Warum radikalisieren sich immer mehr junge Menschen?» hatte nicht nur bei TV-Zuschauern für Diskussionen gesorgt. Auch die Schweizer Bundesanwaltschaft (BA) äusserte sich in der Folge «irritiert» über den Auftritt der verschleierten Illi und der Plattform, die dem IZRS damit im öffentlich-rechtlichen Fernsehen geboten wurde.
Grund: Die BA habe der Sendung «Anne Will» vorgängig mitgeteilt, dass in der Schweiz gegen ein IZRS-Vorstandsmitglied ein Strafverfahren «wegen des Verstosses gegen das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen 'Al-Qaïda' und 'Islamischer Staat' sowie verwandter Organisationen» hängig sei. Der IZRS vertritt in der Schweiz nur eine verschwindend kleine Minderheit der Muslime und vertritt einen extremistischen Islam.
Die «Anne Will»-Redaktion bestätigte, dass sie vor Ausstrahlung der Sendung Kontakt mit der BA hatte. Diese habe aber nicht explizit von einer Einladung der Frau abgeraten. «Für das gewählte Thema der Sendung und in Kombination mit den anderen Gästen hielten und halten wir ihre Teilnahme für vertretbar und richtig», hatten die verantwortlichen Redaktoren der Talksendung damals mitgeteilt. (SDA)