Der Vierfach-Mord von Rupperswil wird die Aargauer Gerichte noch weiter beschäftigen: Vierfachkiller Thomas N. und auch die Staatsanwaltschaft haben Berufung angemeldet und wollen das Urteil vom März ans Aargauer Obergericht weiterziehen. Die übrigen Parteien haben keine Berufung angemeldet.
Es handelt sich dabei erst um die Anmeldungen der Berufung, noch nicht um die definitiven Berufungen. Ob diese tatsächlich erhoben werden und der Fall damit vor das Obergericht gelangt, steht damit noch nicht fest.
Die eigentliche Anfechtung des Urteils erfolgt durch die spätere schriftliche Erklärung der Berufung. Diese muss innert zwanzig Tagen beim Obergericht erfolgen, nachdem die Parteien das schriftliche Urteil erhalten haben. Dieses schriftliche Urteil, in dem jeder Punkt eingehend behandelt und begründet wird, wird zurzeit vom Bezirksgericht Lenzburg verfasst. Es ist voraussichtlich im Sommer 2018 zu erwarten.
Erst mit dem Eingang von zumindest einer Berufungserklärung würde das Verfahren am Obergericht weitergeführt. Gingen innert dieser Frist jedoch kein solches Schreiben ein, würde das Urteil des Bezirksgerichts Lenzburg rückwirkend auf den 16. März 2018 rechtskräftig. (nbb)