Vierfachmord von Rupperswil
Killer Thomas N. und Staatsanwaltschaft wollen Urteil weiterziehen

Nach dem erstinstanzlichen Urteil im Vierfachmord von Rupperswil AG wollen der Verurteilte und die Staatsanwaltschaft das Urteil ans Aargauer Obergericht weiterziehen. Es handelt sich gemäss Mitteilung der Aargauer Gerichte dabei noch nicht um definitive Berufungen.
Publiziert: 25.04.2018 um 11:12 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 18:15 Uhr
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Wurden in ihrem eigenen Haus ermordet: Carla Schauer (Mitte, †48) mit ihren beiden Söhnen Davin (l., †13) und Dion (r., †19).
Foto: ZVG

Der Vierfach-Mord von Rupperswil wird die Aargauer Gerichte noch weiter beschäftigen: Vierfachkiller Thomas N. und auch die Staatsanwaltschaft haben Berufung angemeldet und wollen das Urteil vom März ans Aargauer Obergericht weiterziehen. Die übrigen Parteien haben keine Berufung angemeldet.

Es handelt sich dabei erst um die Anmeldungen der Berufung, noch nicht um die definitiven Berufungen. Ob diese tatsächlich erhoben werden und der Fall damit vor das Obergericht gelangt, steht damit noch nicht fest.

Thomas N. bei der Verhandlung im März.
Foto: KEYSTONE/SIBYLLE HEUSSER

Die eigentliche Anfechtung des Urteils erfolgt durch die spätere schriftliche Erklärung der Berufung. Diese muss innert zwanzig Tagen beim Obergericht erfolgen, nachdem die Parteien das schriftliche Urteil erhalten haben. Dieses schriftliche Urteil, in dem jeder Punkt eingehend behandelt und begründet wird, wird zurzeit vom Bezirksgericht Lenzburg verfasst. Es ist voraussichtlich im Sommer 2018 zu erwarten.

Erst mit dem Eingang von zumindest einer Berufungserklärung würde das Verfahren am Obergericht weitergeführt. Gingen innert dieser Frist jedoch kein solches Schreiben ein, würde das Urteil des Bezirksgerichts Lenzburg rückwirkend auf den 16. März 2018 rechtskräftig. (nbb)

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