Am Abend des 19. Mai des vergangenen Jahres war Ullrich nach Angaben der Staatsanwaltschaft vom Freitag im Auto zu schnell und - zum zweiten Mal an jenem Tag - mit Alkohol intus von Happerswil in Richtung Illighausen gefahren. Bei einer Kreuzung in Mattwil fuhr er zuerst einem stehenden Fahrzeug ins Heck.
Danach kollidierte Ullrich frontal mit einem entgegenkommenden Fahrzeug. Angeklagt wird er deshalb wegen vorsätzlicher grober Verletzung der Verkehrsregeln und mehrfachen vorsätzlichen Fahrens in qualifiziert fahrunfähigem Zustand, wie es im Communiqué der Staatsanwaltschaft hiess.
Die Anklage erfolgt im abgekürzten Verfahren. Das bedeutet, dass Staatsanwaltschaft und Beschuldigter sich auf einen Strafantrag einigen, den nun das Gericht beurteilen muss. Voraussetzung für diesen Weg ist, dass die beschuldigte Person den Sachverhalt anerkennt, geständig ist und den Urteilsvorschlag sowie die Ansprüche von Zivilparteien anerkennt.
In Ullrichs Fall gehe es namentlich um den Blechschaden an den beschädigten Autos, sagte sein Anwalt Markus Neff der sda auf Anfrage. Der ausgehandelte Strafantrag sehe eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten und einer Probezeit von vier Jahren sowie eine Busse von 10'000 Franken vor.
Das Höchstrafmass ist laut Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen. Beides könne bedingt oder unbedingt ausgesprochen werden, sagte Stefan Haffter, der Medienverantwortliche der Staatsanwaltschaft Bischofszell.
Ullrich hatte laut Neff umgehend zugegeben, den Unfall unter Alkoholeinfluss und bei erhöhter Geschwindigkeit verursacht zu haben. Es sei unverzeihlich, dass er sich unter Alkoholeinfluss ans Steuer gesetzt habe, zitierte die Nachrichtenagentur dpa nach dem Unfall den heute 41-Jährigen.
Der aus Rostock stammende Ullrich lebt seit einigen Jahren mit seiner Familie im Kanton Thurgau. Zu den Höhepunkten seiner Karriere gehören sein Triumph bei der Tour de France im Jahr 1997 und sein Olympiasieg im Strassenrennen 2000 in Sydney. Dort holte er auch Silber im Zeitfahren.
In die Schlagzeilen kam er aber auch wegen Dopingvergehen. 2012 sprach ihn das Internationale Sportgericht (CAS) wegen Verstosses gegen die Anti-Doping-Regeln schuldig und sperrte ihn rückwirkend ab August 2011 für zwei Jahre.
Fünf Jahre nach seinem Rücktritt war Ullrich vom CAS überführt worden, Blutdoping betrieben zu haben. Ihm wurden sämtliche Erfolge ab 1. Mai 2005 und bis zu seinem Rücktritt aberkannt.