Verkehrssicherheit
Auch ohne «Blechpolizisten» ist der Aargau kein Raserparadies

Als Sonderfall setzt die Aargauer Kantonspolizei im Auftrag der Politik auf unerwartete Tempokontrollen mit einem Lasermessgerät. Fixe Radarkästen gibt es im Kanton nicht. Das Ziel ist, schwere Verkehrssünder aus dem Verkehr zu ziehen.
Publiziert: 14.08.2017 um 09:49 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2018 um 20:55 Uhr
Temposünder im Visier: Mit einem mobilen Lasermessgerät bremst die Aargauer Kantonspolizei die Raser aus. Fixe Radarkästen wie in anderen Kantonen gibt es nicht.
Foto: Handout Kantonspolizei Aargau

Im Aargau, einem Kanton mit hoher Autodichte und vielen Autobahnen, lauert kein einziger «Blechpolizist», um einen Verkehrssünder zu überführen. Stationäre automatische Verkehrsüberwachungsanlagen (AVÜ), wie die kostspieligen Hightech-Maschinen im Beamtendeutsch heissen, hat es im Rüebliland noch nie gegeben.

Die Polizei setzt auf den Überraschungseffekt bei Strassen, auf denen einige Fahrzeuglenker immer wieder gefährlich schnell fahren. «Mobile Kontrollen zeigen die grössere Wirkung als stationäre Anlagen», gibt sich der Bau- und Verkehrsdirektor Stephan Attiger (FDP) überzeugt.

Attiger sieht sich auf dem richtigen Weg. Er verweist auf die Tatsache, dass es im Aargau im Vergleich mit den Nachbarkantonen eine geringe Zahl von Unfällen und Verletzten gibt.

«Wir setzen den Fokus auf grobe Verkehrsverletzungen», sagt Bernhard Graser, Mediensprecher der Kantonspolizei. Die Polizei besitzt ein hochmodernes Lasermessgerät und zwei Radargeräte.

Bei einer Lasermessung an einer Ausserortsstrecke stehen insgesamt sechs Polizisten im Einsatz: Zwei bedienen das Lasermessgerät und je ein Zweierteam ist vor und nach dem Messstandort stationiert.

Ist ein Autolenker oder ein Motorradfahrer deutlich zu schnell unterwegs, so wird er gleich angehalten. Die Polizei überprüft die Personalien und die Fahrtüchtigkeit - und nimmt dem Lenker unter Umständen den Führerausweis ab.

«Es tut dann sofort weh und nicht erst, wenn zwei Wochen später ein Brief nach Hause kommt», betont Graser. Es kommt auch vor, dass der Fahrer zu Hause aufgesucht werden muss, weil er sich der Anhaltung zuvor entzogen hat.

Im Juni gab es 24 Kontrollen mit dem Lasergerät. Der schnellste Lenker fuhr 154 km/h - obwohl an der Messstelle nur 80 km/h erlaubt sind. Der Toleranzwert des Messgeräts beträgt 3 km/h. Es kam zu 39 Führerausweisentzügen und vor Ort wurden 19 Ausweise zu Handen des Strassenverkehrsamts abgenommen.

Liegt das Tempo ausserorts um 30 km/h über dem Limit, so kommt automatisch die Staatsanwaltschaft ins Spiel. Sie lässt das Auto vorsorglich beschlagnahmen.

Mit einem Radargerät wurden im Juni in den Nachtstunden zudem neun Kontrollen gemacht. Ein Lenker fuhr auf der Autobahn 197 km/h schnell.

Bereits Ende der 1990er Jahren diskutierten die Politiker im Kantonsparlament «über ortsfeste, automatische Geschwindigkeitsradargeräte», wie es im Parlamentsprotokoll heisst. Der Grosse Rat lehnt es dann 2004 knapp ab, die Regierung die Hausaufgabe zu geben, die Einführung von «Blechpolizisten» zu prüfen.

Auch 13 Jahre später bleibt alles so, wie es ist: Im Aargau stehen keine fest installierten Radargeräte. Das hat das Parlament im Mai erneut bestätigt. Vor allem Kantonspolitiker von SVP und FDP wollen nichts von «Blechpolizisten» wissen. Es gehe um Verkehrssicherheit, eine Abzockerei wolle man nicht, lautet der Grundtenor.

Die Kantonspolizei habe mit ihrer Taktik grossen Erfolg, betont SVP-Grossrat Martin Keller im Parlament: «Der Kanton Aargau ist bei der Biker-Szene am Wochenende nicht beliebt. Die fahren hier nicht gerne, weil sie nie wissen, wo die Anlagen stehen. In Zürich weiss man, wo die fest installierten Radaranlagen sind. Da kann man sich relativ gut anpassen.»

Den Gegenstandpunkt vertritt Jürg Caflisch, SP-Grossrat und Präsident der Aargauer Sektion des Verkehrsclubs der Schweiz (VCS). Die Überschreitung eines Tempolimits scheine ein Gentleman's Delikt zu sein. «Seit wann ist es Abzocke, wenn Verstösse gegen die Verkehrsregeln, die klar sind und in jedem Theorieunterricht gelehrt werden, geahndet werden?», gibt Caflisch zu bedenken.

Dass eine Radarfalle zuschnappen und zu einem Karriereknick führen kann, das hat ausgerechnet der frühere Chef der Aargauer Kantonspolizei, Stephan Reinhardt, erfahren. Im Sommer 2012 gab er seinen Rücktritt bekannt, weil er wegen Schnellfahrens seinen Führerausweis für ein halbes Jahr abgeben musste.

Reinhardt war 2011 privat im Auto unterwegs, in Zürich zu schnell gefahren - und von einem Radarkasten geblitzt worden. Er war nach eigenen Angaben der Meinung gewesen, es gelte 80 km/h und nicht 60 km/h als Höchstgeschwindigkeit. Bereits 2003 und 2007 hatte er den Ausweis für jeweils einen Monat abgeben müssen.

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