«Es wäre verantwortungslos gewesen, auf diesen Gegenvorschlag nicht einzutreten», sagte Kampagnenleiter Pascal Krauthammer am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Viele ehemalige Verdingkinder und Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen seien betagt und bei schlechter Gesundheit. Ihnen könne nun schneller geholfen werden.
Das Initiativkomitee macht Gebrauch vom bedingten Rückzug, wie Krauthammer sagte. Der Rückzug wird dann definitiv, wenn kein Referendum gegen die Vorlage ergriffen wird.
Die eidgenössischen Räte hatten den bundesrätlichen Gegenvorschlag zur Wiedergutmachungsinitiative am Freitagmorgen in der Schlussabstimmung abgesegnet. Dieser sieht vor, dass der Bund an rund 12'000 bis 15'000 anspruchsberechtigte Opfer einen Solidaritätsbeitrag bezahlt. Insgesamt stehen 300 Millionen Franken zur Verfügung, die auf Gesuch hin entrichtet werden.
Das Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG) anerkennt auch, dass den Opfern fürsorgerischer Zwangsmassnahmen Unrecht angetan worden ist, «das sich auf ihr ganzes Leben ausgewirkt hat». Die Zwangsmassnahmen sollen wissenschaftlich aufgearbeitet werden. Die Kantone müssen für die Opfer Anlauf- und Beratungsstellen einrichten.
Das Gesetz soll drei Monate nach dem Ende der Referendumsfrist in Kraft treten. Laut Bundesrätin Simonetta Sommaruga können erste Gelder im günstigsten Fall 2017 ausgezahlt werden.
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