Verfassungsrecht-Verstoss
Baselbieter Regierung wehrt sich gegen Tempo-30-Initiative

Die Baselbieter Regierung empfiehlt die Ablehnung der Volksinitiative «Tempo 30 auf Hauptstrassen - nur mit Zustimmung des Volkes». Bei wortgetreuer Auslegung verstösst das Volksbegehren gegen Bundes- und Verfassungsrecht, wie die Regierung am Mittwoch mitteilte.
Publiziert: 29.01.2025 um 11:48 Uhr
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Aktualisiert: 29.01.2025 um 16:47 Uhr
Die Baselbieter Regierung empfiehlt die Ablehnung der umstrittenen Tempo-30-Initiative des TCS. (Archivbild)
Foto: JEAN-CHRISTOPHE BOTT
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Die Initiative des TCS sieht vor, dass eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 auf Hauptstrassen nur verfügt werden kann, «sofern alle anderen möglichen Massnahmen bereits umgesetzt sind und die Zustimmung der Stimmberechtigten der betroffenen Gemeinde vorliegt».

Dass damit auf Gemeindeebene über Tempobeschränkungen auf Kantonsstrassen abgestimmt werden soll, ist nach Auffassung der Regierung rechtlich heikel. Weil damit die kantonale Zuständigkeit tangiert werde, könnte eine Gemeindeabstimmung lediglich konsultativen Charakter haben, schreibt sie.

Die Regierung hatte dem Landrat deshalb beantragt, die Initiative für rechtlich ungültig zu erklären. Das Parlament leistete diesem Antrag Ende August aber nicht Folge. Die Justiz- und Sicherheitskommission des Landrats hatte ein Obergutachten in Auftrag gegeben, das zum Schluss kam, dass die Initiative als teilgültig eingestuft werden könnte.

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