Die grosse Kammer sprach sich mit 110 zu 67 Stimmen bei 3 Enthaltungen gegen das Anliegen aus und folgte damit ihrer vorberatenden Rechtskommission, welche mit 12 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung beantragt hatte, der Initiative keine Folge zu geben. Damit ist das Anliegen vom Tisch.
Die Initiative zielte darauf ab, das Obligationenrecht so anzupassen, dass die Arbeitnehmenden nach der Geburt eines Kindes ein Rechtsanspruch auf Beschäftigungsreduktion von höchstens zwanzig Prozent gewährt wird. Kleinere Unternehmen sollten von der Regelung ausgenommen werden.
Für Bundesangestellte gilt bereits eine entsprechende Regelung. Sie haben ab Geburt oder Adoption eines oder mehrerer Kinder Anspruch auf eine Reduktion des Beschäftigungsgrads in ihrer Funktion um höchstens zwanzig Prozent. Er darf aber nicht unter sechzig Prozent fallen, der Anspruch muss innert zwölf Monaten geltend gemacht werden und ist zeitlich unbefristet.
Evi Allemann (SP/BE) sagte, die Möglichkeit zur Beschäftigungsreduktion stelle sowohl gleichstellungspolitisch wie auch im Hinblick auf den Fachkräftemangel einen zentralen Aspekt dar. Sie betonte, dass die Initiative ein konkretes Instrument biete, um den weitverbreiteten Wunsch von Vätern nach Teilzeitarbeit in die Realität umzusetzen, und so gleichzeitig auch den Verbleib der Frauen im Arbeitsmarkt zu fördern.
«Das höhere Arbeitspensum der Frauen kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass Frauen in Zukunft auch mehr Führungsfunktionen wahrnehmen werden», sagte Initiantin Masshardt. Eine Minderheit aus SP, Grünen und einzelnen Vertretern der CVP und GLP vermochten diese Argumente zu überzeugen. Weil die bürgerliche Mehrheit von SVP und FDP aber geschlossen gegen das Anliegen stimmte und auch auf Stimmen der BDP, CVP und GLP setzen konnte, wurde es abgelehnt.
Laut Hans Egloff (SVP/ZH) müssen Unternehmen bereits heute flexible Lösungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bieten, um konkurrenzfähig zu bleiben. Insbesondere um gut qualifizierte Leute bestehe ein Wettbewerb.
Ein im Obligationenrecht gesetzlich geregelter Anspruch auf Reduktion des Arbeitspensums erachteten die Wirtschaftsvertreter als unnötigen Eingriff ins liberale Arbeitsrecht. «Diese zusätzliche Regulierung würde sich negativ auf das Wachstum der Arbeitsproduktivität und die Volkswirtschaft auswirken», sagte Egloff. Zudem könne es durch die angedachten Ausnahmen zu einer Ungleichbehandlung der Arbeitnehmenden in kleinen Unternehmen kommen.