Verdacht auf Scheinehe
Gericht glaubt nicht an Liebe zwischen Aargauerin (70) und Kosovare (35)

Um schneller an eine Aufenthaltsbewilligung zu gelangen, werden immer wieder Scheinehen geschlossen. Diese zu beweisen, ist schwierig. Nun hat ein Gericht im Kanton Aargau ein Machtwort gesprochen.
Publiziert: 22.02.2022 um 12:59 Uhr
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Aktualisiert: 04.03.2022 um 16:43 Uhr
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Statt Champagner gab es für eine Aargauerin ein Urteil vom Verwaltungsgericht.
Foto: Getty Images

Eine Schweizer Aufenthaltsbewilligung ist ein begehrtes Gut. So begehrt, dass Ehen ab und zu nur zu dem Zweck geschlossen werden, um einem der beiden Eheleute eine zu verschaffen. Ein solcher Fall beschäftigte bis vor kurzem den Kanton Aargau. Die Behörden gingen davon aus, dass eine Frau (70) eine Scheinehe mit einem jungen Kosovaren (35) führt, mit dem Ziel, dass diesem der dauerhafte Aufenthalt in der Schweiz bewilligt wird.

Da es für Scheinehen aber meist nur Indizien und keine Beweise gibt, ist das Prozedere kompliziert. Die beiden Eheleute werden parallel befragt und die Befragungsprotokolle anschliessend ausgewertet. Können genügend Indizien für eine Scheinehe gesammelt werden, wird die Aufenthaltsbewilligung abgelehnt.

Chatprotokolle belegen Scheinehe

Im Sommer 2018 heirateten die beiden im Kosovo, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. Er blieb allerdings im Kosovo. In der Schweiz angekommen, reichte die Frau einen Antrag auf Familiennachzug ein. Da waren die Behörden allerdings bereits stutzig geworden und lehnten das Gesuch mit Begründung auf eine Scheinehe ab. Das liess sich die Frischvermählte nicht gefallen und reichte eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein.

Im Herbst 2021 fand dann die Gerichtsverhandlung statt. Die Ermittler konnten vorher noch Chatverläufe der beiden sichern, was den Richtern bei ihrer Entscheidung half. Jetzt liegt das Urteil vor. Das Gericht kommt zum Schluss, dass es gewichtige Indizien gebe, die darauf hindeuten, dass es zumindest dem Kosovaren nicht ganz ernst sein dürfte mit der Ehe und er andere Absichten verfolge, nämlich die ausländerrechtlichen Zulassungsbestimmungen zu umgehen.

Aus den Chatprotokollen geht hervor, dass sich die beiden auf Facebook kennengelernt hatten. Spontan schrieb er sie an und liess nicht locker, bis die Frau ihm schliesslich antwortete. Da sie sehr regelmässig miteinander kommunizierten, ging das Gericht davon aus, dass ein echter Ehewille vorhanden war. Trotzdem gab es im Chat Indizien, die für das Gegenteil sprachen. So ist der Chatverlauf mehrmals über längere Zeit unterbrochen.

«Schatzi, wo ist Problem?»

Ein weiterer Punkt, der für eine Scheinehe spricht: Die beiden haben sich seit der Hochzeit fast nie gesehen. Nur zweimal hat er sie seither in der Schweiz besucht. Obwohl er über ein Visum verfügte, das ihm 90 Tage Aufenthalt in der Schweiz erlaubt hätte, beschränkten sich seine Besuche auf wenige Tage. Dabei soll der junge Mann fast die ganze Zeit in seinem Zimmer verbracht haben. Chatprotokolle belegen, dass die Frau den jungen Kosovaren mehrmals gebeten hatte, aus seinem Zimmer zu kommen. «Schatzi, wo ist Problem?», beantwortete er die Näherungsversuche seiner Frau.

Das Gericht ist deshalb zum Schluss gekommen, dass ein solches Verhalten des Mannes zeige, dass er nicht an einer Lebensgemeinschaft mit der Aargauerin interessiert sei und lehnte die Beschwerde der Frau ab. Diese kann das nicht verstehen: «Wenn es meinem Mann nur um die Papiere gehen würde, hätte er sich ja schon lange eine andere suchen können». Die Sache ist für sie damit aber noch nicht abgeschlossen. Sie erwägt, den Fall ans Bundesgericht weiterzuziehen. (ced)

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