Ihr Leben hätte bis letzten März kaum besser sein können: Die Zürcherin Caroline K.* (54) hat einen liebenden Mann und eine Tochter, die ihr immer zur Seite steht, einen guten Job bei Bosch-Siemens und eine schöne Wohnung in Weiningen ZH.
Nur etwas störte das Glück empfindlich: K. leidet seit ihrer Jugend an Arthrose. Immer wieder schmerzen ihre Knie und ihre Hüfte. «Aber ich kam damit gut zurecht, die Krankheit bestimmte nicht mein Leben», sagt Caroline K.
«Ich träumte davon, wieder tanzen zu können»
Trotzdem will sie schmerzfrei leben, legt sich im März 2018 für eine Knieoperation unters Messer. Caroline K. erhält ein künstliches Gelenk – damit sollte dann auch Schluss sein mit den Schmerzen. «Ich träumte davon, wieder tanzen zu können», sagt die 54-Jährige.
Und der Eingriff verändert zwar ihr Leben, aber nicht zum Guten. Denn nach der Operation im Spital Limmattal in Schlieren ZH ist es schlimmer als zuvor. Komplikationen treten auf: Zuerst sind es Vernarbungen im Knie und erneut auftretende Arthrose nach der ersten Operation.
Die Ärzte zögern einen zweiten Eingriff aber hinaus. Trotz grosser Schmerzen, unter denen Caroline K. nun vor allem beim Treppensteigen leidet. «Die Ärzte wollten die Prothese retten und hatten zudem Bedenken, dass sich bei einem zweiten Eingriff Bakterien im Gelenk ansiedeln», sagt sie. Eine sehr seltene Komplikation, die bei künstlichen Gelenken auftreten kann.
Schwere Blutvergiftung
Am 2. November führt dann aber kein Weg mehr an einer zweiten Operation vorbei. Die Schmerzen seien unerträglich geworden, sagt K. Doch auch der zweite Eingriff hat schlimme Folgen. Am 25. November muss sie nämlich mit einem geschwollenen und pulsierenden Knie notfallmässig ins Spital Limmattal. Die Diagnose: Sie hat sich tatsächlich eine Infektion mit Staphylokokken-Bakterien im Knie eingefangen.
Zweimal öffnen die Ärzte dann unter Vollnarkose das Knie und versuchen, die Bakterien auszuspülen. Zudem verabreichen sie K. ein starkes Antibiotikum. Sie hat unterdessen eine schwere Blutvergiftung, schwebt in Lebensgefahr.
Ihr Pech kennt aber keine Grenzen. K.s Körper reagiert heftig auf das Antibiotikum: Schüttelfrost, Schwindel, Erbrechen, kalter Schweiss, Fieber. Die lebenswichtige Antibiotikatherapie ist für Caroline K. eine reine Tortur. «Absetzen war aber wegen der vielen Bakterien im Knie keine Alternative, sagten mir die Ärzte», so K.
Ärzte sind ratlos
Also hält die 54-Jährige durch und verliert über 13 Kilo Körpergewicht. Immerhin stabilisiert sich ihr Zustand – bis zum 25. Dezember. Da bemerkt Caroline K. schliesslich, dass sie zunehmend schlechter sehen kann. Die Ärzte im Spital Limmattal sind ratlos. In der Augenklinik des Kantonsspital Luzern sowie im Uni-Spital sind sich die Experten aber ziemlich sicher: K. verliert ihr Augenlicht aufgrund des Antibiotikums, auf das K. hoch allergisch reagiert.
Daptomycin muss daher abgesetzt werden, es greift K.s Sehnerven an. Wegen der Blutvergiftung ist dies aber erst am 3. Januar möglich. Bis dahin hat K. fast 70 Prozent ihres Sehvermögens eingebüsst. Nur noch in einem eng eingegrenzten Fokus geradeaus sieht K. noch scharf – ein sogenannter Tunnelblick, der beständig enger wird.
«Warum ist alles so schiefgegangen?»
«Ich kann das alles nicht fassen», sagt K. heute. Einerseits das viele Pech, das sie gehabt hat: Wegen einer Arthrose im Knie ging sie ins Spital, am Ende wäre sie beinahe an einer Blutvergiftung gestorben, drohte zu erblinden und ist nun mit dem Tunnelblick zu 100 Prozent von der IV abhängig. «Und andererseits, weil ich nicht verstehen kann, wie alles so furchtbar schiefgehen konnte.»
K. macht vor allem dem Spital Limmattal schwere Vorwürfe. «Dass ich heute eine schlimme Sehbehinderung habe, ist am Ende auf die bakterielle Infektion zurückzuführen. Die Ärzte im Spital wussten aber schon vor dem zweiten Eingriff, dass man darauf besonders achten muss – und trotzdem wurde ich infiziert», sagt K.
Warum? Diese Frage plagt die Patientin jeden Tag. Sie ist sich sicher: Hier hätte das Spital alles Erdenkliche tun müssen, um das zu verhindern.
Behandelnder Arzt entlassen
Auf den Fall angesprochen, bedauert das Spital Limmattal die Kette an Komplikationen bei seiner Patientin. «Der Fall der betroffenen Patientin ist uns bekannt und wir stehen diesbezüglich mit ihr in Kontakt. Der Fall wurde ebenfalls einer Patientenschutzorganisation gemeldet», sagt Mediensprecher Frédéric Prinz. Man bedaure zutiefst, dass K. nicht zu ihrer Zufriedenheit behandelt wurde.
Zur Schuldfrage will das Spital indes noch nicht konkret werden. «Ob bezüglich dieses Falles ein Verschulden beim Spital Limmattal vorliegt, wird von entsprechenden Stellen geklärt», so Prinz. Jedoch: Der Arzt, der K. beim zweiten Eingriff operiert hatte, arbeitet nicht mehr dort.
Für K. ein schlechter Trost. Ursprünglich legte sie sich unters Messer, damit sie wieder tanzen kann. Davon ist sie weit entfernt: Die Schmerzen sind immer noch da – und sie muss froh sein, wenn sie ihr Augenlicht nicht noch vollends verliert. Sie sagt traurig: «An den Folgen dieses Ärztepfuschs werde ich nun mein ganzes Leben leiden.»
Bei jeder Behandlung im Spital sind Komplikationen möglich. Bei rund 1,2 Millionen Spitalaufenthalten jährlich erlebt denn auch jeder zehnte Patient eine Komplikation. Geschätzter finanzieller Schaden laut Bundesamt für Statistik: 450 Millionen Franken im Jahr.
Rund die Hälfte aller Zwischenfälle wäre laut Bundesamt für Gesundheit indes vermeidbar. Aber wer haftet bei Vernarbungen, allergischen Reaktionen oder schlimmen Infektionen mit lebensbedrohlichen Bakterien?
Laut Patientenschutzorganisationen ist klar: Wenn offensichtliche Behandlungsfehler bewiesen werden können, haftet das Spital. Doch bis Geld fliesst, ist es ein langer Weg. Beweispflichtig ist laut Pro Infirmis nämlich nicht das Spital, sondern der Patient. Er muss also beweisen können, dass seine Beschwerden auf einen fahrlässigen Ärztefehler zurückzuführen sind. Flavio Razzino
Bei jeder Behandlung im Spital sind Komplikationen möglich. Bei rund 1,2 Millionen Spitalaufenthalten jährlich erlebt denn auch jeder zehnte Patient eine Komplikation. Geschätzter finanzieller Schaden laut Bundesamt für Statistik: 450 Millionen Franken im Jahr.
Rund die Hälfte aller Zwischenfälle wäre laut Bundesamt für Gesundheit indes vermeidbar. Aber wer haftet bei Vernarbungen, allergischen Reaktionen oder schlimmen Infektionen mit lebensbedrohlichen Bakterien?
Laut Patientenschutzorganisationen ist klar: Wenn offensichtliche Behandlungsfehler bewiesen werden können, haftet das Spital. Doch bis Geld fliesst, ist es ein langer Weg. Beweispflichtig ist laut Pro Infirmis nämlich nicht das Spital, sondern der Patient. Er muss also beweisen können, dass seine Beschwerden auf einen fahrlässigen Ärztefehler zurückzuführen sind. Flavio Razzino
Bei jeder Behandlung im Spital sind Komplikationen möglich. Bei rund 1,2 Millionen Spitalaufenthalten jährlich erlebt denn auch jeder zehnte Patient eine Komplikation. Geschätzter finanzieller Schaden laut Bundesamt für Statistik: 450 Millionen Franken im Jahr.
Rund die Hälfte aller Zwischenfälle wäre laut Bundesamt für Gesundheit indes vermeidbar. Aber wer haftet bei Vernarbungen, allergischen Reaktionen oder schlimmen Infektionen mit lebensbedrohlichen Bakterien?
Laut Patientenschutzorganisationen ist klar: Wenn offensichtliche Behandlungsfehler bewiesen werden können, haftet das Spital. Doch bis Geld fliesst, ist es ein langer Weg. Beweispflichtig ist laut Pro Infirmis nämlich nicht das Spital, sondern der Patient. Er muss also beweisen können, dass seine Beschwerden auf einen fahrlässigen Ärztefehler zurückzuführen sind. Flavio Razzino
Bei jeder Behandlung im Spital sind Komplikationen möglich. Bei rund 1,2 Millionen Spitalaufenthalten jährlich erlebt denn auch jeder zehnte Patient eine Komplikation. Geschätzter finanzieller Schaden laut Bundesamt für Statistik: 450 Millionen Franken im Jahr.
Rund die Hälfte aller Zwischenfälle wäre laut Bundesamt für Gesundheit indes vermeidbar. Aber wer haftet bei Vernarbungen, allergischen Reaktionen oder schlimmen Infektionen mit lebensbedrohlichen Bakterien?
Laut Patientenschutzorganisationen ist klar: Wenn offensichtliche Behandlungsfehler bewiesen werden können, haftet das Spital. Doch bis Geld fliesst, ist es ein langer Weg. Beweispflichtig ist laut Pro Infirmis nämlich nicht das Spital, sondern der Patient. Er muss also beweisen können, dass seine Beschwerden auf einen fahrlässigen Ärztefehler zurückzuführen sind. Flavio Razzino