Verband stellt neues Schutzkonzept vor – BAG widerspricht
Verwirrung um Maskenpflicht in Fitnessstudios

Wer ins Gym geht, muss seit Mitte Woche eine Maske tragen. Das schreiben die neuen Massnahmen des Bundes vor. Doch die Schutzkonzepte der Fitness-Unternehmen lösen nun ein Chaos aus. Das BAG nimmt Stellung.
Publiziert: 31.10.2020 um 13:43 Uhr
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Aktualisiert: 09.11.2020 um 20:24 Uhr
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Seit Mittwoch gilt Maskenpflicht in den Schweizer Gyms.
Foto: keystone-sda.ch

Die neuen Massnahmen vom Bundesrat im Kampf gegen das Coronavirus scheinen eigentlich klar: Überall dort, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann, gilt Maskenpflicht – auch wenn man sich draussen aufhält. Für Sportaktivitäten in Innenräumen hat der Bundesrat extra eine allgemeine Maskenpflicht beschlossen – und die Anzahl Trainierender auf maximal 15 beschränkt.

So weit, so klar? Mitnichten. Die zwei grossen Player im Schweizer Markt, der Schweizerische Fitness- und Gesundheitscenter-Verband (SFGV) und die IG Fitness, haben nun ihre Schutzkonzepte veröffentlicht. Beide sehen grosszügige Ausnahmen für die Maskenpflicht während des Trainings vor, schreibt «20 Minuten».

Verband wehrt sich: Schutzkonzept wurde mit Daniel Koch erstellt

Das SFGV etwa pfeift auf die Maskenpflicht. Wenn die Distanzregeln von 1,5 Metern eingehalten werden können oder die Geräte mit «wirksamen Abschrankungen» zwischen den Personen abgetrennt sind, kann man auf das Tragen einer Schutzmaske verzichten. So sieht es das Schutzkonzept des Verbandes vor, der rund 400 Fitness-Unternehmungen in der Schweiz vertritt.

SFGV-Vizepräsident Roland Steiner wehrt sich gegenüber der Zeitung. Das Schutzkonzept des Verbands entspreche den Vorgaben des Bundesrats. «Es wurde gemeinsam mit Daniel Koch, dem ehemaligen Leiter der Abteilung Übertragbare Krankheiten beim Bundesamt für Gesundheit, erstellt.» Weil man im Voraus aber nicht über den genauen Inhalt der der verordneten Massnahmen informiert worden sei, gab es ein Durcheinander. Die Verordnung ist am Mittwoch veröffentlicht und um Mitternacht in Kraft gesetzt worden, sagt Steiner. «In den paar wenigen Stunden kann niemand ein vernünftiges Schutzkonzept machen.»

BAG nimmt Stellung zum Masken-Chaos

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat am Freitag erstmals Stellung zum Chaos in den Fitnesstudios genommen. «Die Kontrolle der Richtigkeit und der Umsetzung der Schutzkonzepte obliegt den Kantonen», sagt BAG-Sprecher Yann Hulmann gegenüber «20 Minuten». Doch er unterstreicht auch, dass die Bestimmungen des Bundes klar seien: Für die Ausübung von Sport in einem Fitnessstudio gelte eine Maskenpflicht. Der Grund? «Die Betreiber von Fitnesszentren können nicht garantieren, dass Personen oder Trainerinnen und Trainer immer 1,5 Meter Abstand voneinander haben, weshalb die Maskenpflicht im Bereich des Einzeltrainings und der allgemeinen Räumlichkeiten immer gelten muss.»

Das SFGV ist nicht der einzige Fitnessverband, dessen Corona-Schutzkonzept Fragen aufwirft. Jenes der IG Fitness sieht grundsätzlich eine vollständige Maskenpflicht vor, jedoch werden auch in diesem Papier Ausnahmen geltend gemacht. Im Schutzkonzept heisst es: «Auf das Tragen einer Gesichtsmaske kann verzichtet werden in grossen Räumlichkeiten, wenn zusätzliche Abstandsvorgaben und Kapazitätsbeschränkungen gelten und die Lüftung gewährleistet ist (Flächen von über 15m2 pro Person, sprich ~4x4m, resp. bei ruhigen Sportarten 4m2) oder wenn in der Ausatmungsrichtung ein Spuckschutz (3-seitig, von Boden bis über Körpergrösse) sichergestellt ist, dürfen die Abstandsvorgaben adäquat unterschritten werden.»

Wann und ob die Kantone eingreifen – oder die Fitnessverbände die Schutzkonzepte eigenständig anpassen – muss sich weisen. (nim)

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