Am Dienstag vor einer Woche wurde B.L.* (67), langjähriger NZZ-Redaktor und seit 2007 Partner einer Zürcher PR-Agentur, in seiner Wohnung in Pfäffikon ZH Opfer einer schrecklichen Bluttat. Sein eigener Sohn S.L.* (19) streckte ihn mit einer Pistole nieder. Noch sind die Hintergründe der Tat unklar, auch das Motiv ist Gegenstand der Ermittlungen. Offenbar lagen sich Vater und Sohn wegen des Erbes der vor acht Jahren verstorbenen Mutter in den Haaren.
Durch die Bluttat hat sich Sohn S.L. um sein Erbe gebracht. «Er ist gemäss Schweizerischem Zivilgesetzbuch (ZGB) erbunwürdig», sagt der Zürcher Anwalt und Familienrechtsspezialist Manuel Duss (48). Der Sohn geht also beim Erbgang leer aus, bekommt nicht einmal seinen Pflichtteil.
Dabei wäre er als direkter Nachkomme von B.L. erster und einziger Erbe gewesen. Das Vermögen gehe nun an die weiter entfernten Verwandten, sagt Erbrechtler Duss. Dies hätten die Behörden von Amtes wegen festzustellen.
Der Täter absolvierte eine Velomechanikerlehre und lebte mit seinem Vater am Rande von Pfäffikon ZH. Laut Staatsanwaltschaft war das Verhältnis zwischen den beiden gespannt. Seinen eigenen Vater umzubringen, sei eine «extreme Seltenheit», sagt der Luzerner Gerichtspsychiater Andreas Frei (61). «Denkbares Motiv wäre hier beispielsweise die subjektive Überforderung des Sohnes durch einen dominanten, erfolgsgewohnten und unverständigen Vater», erklärt Psychiater Frei.