Im Anzug erschien M. A.* (46) gestern vor dem Bezirksgericht in Brugg AG. Der gelernte Schreiner ist der fahrlässigen Tötung angeklagt. Grund: Er soll sorglos gehandelt haben, als er am 25. April 2015 mit seinem Sohn Cyrill (†2) an der Reuss unterwegs war. Der Kleine stürzte ins Wasser und ertrank (BLICK berichtete).
Vor Gericht zeigt M. A. keine Einsicht. Genervt antwortet er auf Fragen und erzählt, wie er damals (getrennt von der Mutter lebend) ein Papi-Wochenende mit Cyrill hatte. Zum Vorfall nur so viel: Sie hätten an jenem Abend zu Hause gegessen. Dann seien sie an die Reuss, hätten ein Feuer und Fotos gemacht.
Vater will nur kurz auf Tafel geschaut haben
Warum nahm er seinen Sohn trotz Hochwasser, aufkommendem Regen und einbrechender Dunkelheit nicht an die Hand? «Cyrill lief immer neben mir», sagt M. A. Er habe auf dem Rückweg kurz auf eine Tafel geschaut – plötzlich sei Cyrill weggewesen.
Der Staatsanwalt ist sicher, dass der Sohn noch nicht nach Hause wollte. M. A. sei dennoch «rund 60 Meter» davongelaufen und habe sich nicht vergewissert, ob sein Sohn ihm folge. Dies beweise auch eine Telefonüberwachung nach dem Vorfall. In einem Gespräch habe M. A. gesagt: «Effektiv habe ich Cyrill nicht ganz genau unter Kontrolle gehabt.»
M. A. soll nach dem Vorfall laut Zeugen nicht mal nach seinem Sohn geschrien haben. Zudem habe er ruhig gewirkt und erst auf Aufforderung die Polizei alarmiert.
Mutter wartet bis heute auf Entschuldigung
Die Anwältin von Cyrills Mutter spricht von Streit um Unterhaltszahlungen. Davon, dass M. A. 1000 Franken Todesfall-Geld von Cyrills Krankenkasse einsackte. Er habe sich zudem nie bei ihr entschuldigt. Sein Verteidiger spricht von einer Unachtsamkeit des Vaters: «Er macht sich Vorwürfe.»
Erst am Schluss sagt M. A.: «Cyrill fehlt mir immer noch im Herzen.» Das Gericht folgte dem Antrag des Staatsanwalts: 18 Monate bedingt und 2000 Franken Busse wegen fahrlässiger Tötung. Seiner Ex-Frau muss er 35’000 Franken Genugtuung zahlen. Doch kein Geld der Welt bringt ihr Cyrill zurück.
* Name der Redaktion bekannt