USA-Reisende müssen für Einreise Social-Media-Accounts angeben
Müssen Touristen nun ihre bösen Trump-Tweets löschen?

Die US-Behörden überprüfen neu auch die Social-Media-Accounts ihrer Visum-Antragsteller. BLICK erklärt, was Touristen nun beachten müssen.
Publiziert: 03.06.2019 um 20:45 Uhr
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Neu müssen Touristen auf ihr Social-Media-Profil achten, damit sie in die USA einreisen dürfen.
Foto: AP/Julie Jacobson

USA-Reisende aufgepasst: Fürs Visum verlangt das US-Aussenministerium neu auch Einblick in die Social-Media-Accounts seiner Antragsteller. Wer sein Profil nicht sorgfältig pflegt – für den dürfte die Einreise jetzt schwierig werden.

Die Trump-Administration hat nämlich seinen Fragenkatalog fürs Visum ergänzt. Neben Kontaktdaten, Beruf, finanzielle Mittel und Reiseplan müssen zusätzlich die persönlichen Nutzer-Namen auf Facebook, Twitter, Instagram und Co der letzten fünf Jahre angegeben werden.

Wer ist betroffen?

Bisher galt diese Regelung nur für Antragsteller aus Ländern, die von terroristischen Organisationen kontrolliert wurden. Nun müssen selbst Touristen diese Angaben machen. Die Massnahme wurde bereits im März 2018 angekündigt. Jährlich dürften etwa 15 Millionen Reisende betroffen sein.

Das Aussenministerium begründet die Neuerung damit, dass so ein besseres Screening der Antragsteller möglich sei, was wiederum «wichtig für die nationale Sicherheit ist». 

Auf was müssen Nutzer nun achten?

US-Medien mutmassen, man wolle anhand der Social-Media-Profile Extremisten früher identifizieren können. Die liberalistische Organisation American Civil Liberties Union (ACLU) warnt gegenüber CNN: «Es wird die Rechte von Einreisenden verletzen, weil sie sich jetzt fragen müssen, ob das, was sie online sagen, von einem Regierungsbeamten missverstanden wird.»

So könnten Trump-kritische Posts beispielsweise problematisch sein. Die ACLU bemängelt: «Die Regelung ist ein Angriff auf die freie Meinungsäusserung!» Das Aussenministerium widerspricht – und versichert: Es ginge in erster Linie um die «Identifikation der Bewerber».

Gibt es ein Schlupfloch?

Ausgenommen aus der Regelung sind Reisende, die statt eines Visums eine Online-Reisegenehmigung, das ESTA, einholen. Bürger von insgesamt 38 Ländern dürfen mit dem ESTA in die USA einreisen, darunter auch Schweizer. Osteuropäer hingegen haben diese Möglichkeit nicht, sie müssen ein Visum beantragen. Das ESTA ist zudem nur für Einreisen bis zu 90 Tage gültig. Wer länger in den Staaten verweilen will, kommt nicht ums Visum herum. (hah)

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