Urteil zu Jugendliebe
Teenie wird wegen Sex mit 14-Jähriger nicht bestraft

Das Bundesgericht hat einen Mann vom Vorwurf der sexuellen Handlung mit einem Kind freigesprochen. Zum Zeitpunkt der Beziehung waren beide 19 und 14 Jahre alt.
Publiziert: 01.09.2016 um 12:00 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 16:33 Uhr
Der Sex zwischen einem 19-jährigem Mann und einer 14-Jährigen bleibt straffrei. (Symbolbild)
Foto: Getty

Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines jungen Mannes wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind aufgehoben. Mit 19 Jahren hatte der Mann sexuelle Kontakte mit einer 14-Jährigen. Der Gesetzgeber wolle solche Liebesbeziehungen nicht kriminalisieren, halten die Richter fest.

Das Obergericht des Kantons Aargau hatte den Mann wegen dem Sex mit der 14-Jährigen und Verkehrsdelikten zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 50 Franken und einer Busse von 1350 Franken verurteilt.

Jugendliebe nachgewiesen

Das Bundesgericht kommt in seinem am Donnerstag publizierten Urteil zum Schluss, dass in diesem Fall besondere Umstände vorliegen, wie sie im Strafgesetzbuch vorgesehen sind.

Solche Fälle habe der Gesetzgeber aufgrund der veränderten gesellschaftlichen Auffassung entkriminalisieren wollen. Die Bundesrichter halten fest, dass sich im Verfahren gezeigt habe, dass eine Jugendliebe bestanden habe.

Es würden keine Umstände darauf hindeuten, dass der Mann den Altersunterschied ausgenutzt habe. Vielmehr habe eine echte Zuneigung bestanden, die zu den sexuellen Kontakten geführt habe. (SDA)

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