Urteil rechtskräftig
«Falsche Ärztin» muss nicht in den Knast

Das Gerichtsurteil des Amtsgerichts Konstanz gegen eine «falsche Ärztin» ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf eine Berufung, wie ein Sprecher auf Anfrage sagte.
Publiziert: 25.07.2015 um 12:41 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 22:46 Uhr
Die «falsche Ärztin» mit ihrem Verteidiger im Saal des Konstanzer Amtsgerichts.
Foto: Oliver Hanser

Die 53-jährige Krankenschwester war am Dienstag wegen Betrugs, Urkundenfälschung, Missbrauchs von Titeln und illegaler Betätigung als Ärztin zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Die Probezeit setzte das Gericht auf vier Jahre fest. Während dieser Zeit wird Frau von Bewährungshelfern begleitet und muss melden, wenn sie ihren Wohnort wechselt.

Die Angeklagte hatte zugegeben, sich mittels gefälschter Dokumente an einer Klinik in Konstanz beworben zu haben, um Transporte von schwer kranken Patienten in Süddeutschland zu begleiten. Sie hatte nach der Urteilseröffnung gesagt, sie werde die Strafe akzeptieren.

Die Staatsanwältin hatte für die vorbestrafte Deutsche eine unbedingte Freiheitsstrafe gefordert. Die Angeklagte habe schwer kranke Menschen gefährdet. «Es war nur Zufall und Glück, dass es keine Zwischenfälle oder sogar Todesopfer gab», sagte die Staatsanwältin.

Die ausgebildete Anästhesieschwester arbeitete auch an verschiedenen Schweizer Kliniken als «falsche Ärztin». Dieses Strafverfahren hatte die Staatsanwaltschaft Zug aber an die deutsche Justiz abgetreten. Das Verfahren ist in Berlin hängig, wo die 53-Jährige zur Zeit wohnt.

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