Seit Monaten beschäftigt sich die Zürcher Justiz mit der brisanten Chilli's-Affäre. Unter anderem soll ein ehemaliger Sittenpolizist der Stadt Zürich im Zeitraum zwischen 2010 und 2013 ein ganz spezielles Verhältnis mit einer Prostituierten eingegangen sein. Es geht dabei um Geschenke und Sex-Dienstleistungen.
Während der Staatsanwalt eine Geldstrafe und eine Busse für den Ex-Beamten forderte, plädierte die Verteidigung heute am Bezirksgericht auf Freispruch sowie eine Genugtuung von 20'000 Franken für den Beschuldigten.
Der Einzelrichter kannte aber keine Gnade für den Angeklagten. Wegen mehrfacher Vorteilsannahme verurteilte er den Mann zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 100 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren. die zudem verhängte Busse von 1000 Franken ist nicht bedingt.
Noch ist das Verdikt nicht rechtskräftig. Die Verteidigerin hat bereits Berufung angemeldet gegen das ihrer Meinung nach «unhaltbare» Urteil. (cat/SDA)