Urteil in Arbon TG
Mann (20) vergewaltigte schwangere Minderjährige

Im Kanton Thurgau wurde ein Mann wegen einer Vergewaltigung verurteilt. Er hatte sich an einer minderjährigen Frau, die schwanger war, vergangen.
Publiziert: 15.03.2022 um 16:59 Uhr
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Aktualisiert: 17.03.2022 um 09:05 Uhr
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Mitte 2021 hat ein nordafrikanischer Mann im Kanton Thurgau eine minderjährige Schwangere vergewaltigt. (Symbolbild)
Foto: shutterstock

Vor dem Bezirksgericht Arbon musste sich ein Mann (20) aus dem Maghreb wegen Vergewaltigung und versuchter sexueller Nötigung verantworten. Sein Opfer: Eine minderjährige Schwangere. Die Verhandlung fand Ende Februar 2022 unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Wie es in einer Medienmitteilung des Bezirksgerichts Arbon heisst, wurde der Angeklagte zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Zudem wurde er für zehn Jahre des Landes verwiesen. Dem Opfer sprach das Bezirksgericht eine Genugtuung von 25'000 Franken zu.

Mann bestritt die Tat

Zur Tat kam es Mitte 2021, wie das Gericht schreibt. Eine damals minderjährige Schwangere war auf der Suche nach einer Schlafgelegenheit und fand Unterschlupf beim Angeklagten. Zuerst hatten die beiden nur miteinander gesprochen, hörten im abgeschlossenen Zimmer Musik.

Doch plötzlich packte sich der Mann die junge Frau. Er würgte sie und drückte sie zu Boden – sie konnte sich nicht mehr wehren. Dann begann er sie laut dem Gericht zu vergewaltigen. Der Frau gelang später die Flucht.

Vor Gericht hatte der Angeklagte alles abgestritten und einen Freispruch verlangt. Doch das Bezirksgericht hielt die Aussagen des Mannes für widersprüchlich und nicht glaubhaft. Das Gericht sah deswegen keine Gründe, dass die Frau den Angeklagten zu Unrecht beschuldigen sollte.

Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt

Bei der Strafzumessung hat sich das Bezirksgericht an den Antrag der Staatsanwaltschaft gehalten. Es berücksichtigte, dass der Vorfall nur kurz gedauert hatte und der Beschuldigte nicht besonders brutal vorgegangen war.

Dass der Täter aber die grosse Schutzbedürftigkeit des Opfers schamlos ausnutzte, wirkte sich negativ auf das Urteil aus – ebenso seine Vorstrafen und der Fakt, dass er während der laufenden Strafuntersuchung wieder straffällig geworden war. Der Prozess fand aus Gründen des Opferschutzes unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. (bra)

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