Das Bundesstrafgericht hat den Direktor der Firma Petrosaudi und seinen Geschäftspartner zu Freiheitsstrafen von sieben beziehungsweise sechs Jahren verurteilt. Es hat sie des Betrugs, der qualifizierten Geldwäscherei, und der Gehilfenschaft zu ungetreuer Geschäftsbesorgung für schuldig befunden.
Der vorsitzende Richter hob am Mittwoch bei der Urteilseröffnung die enormen Zahlen hervor, bei denen es bei diesem Fall geht. In einem ersten Schritt seien 1 Milliarde US-Dollar abgezweigt worden. Das seien 1000 Millionen. Eine unheimliche Zahl.
Die Beschuldigten hätten vor Gericht keine stichhaltigen Argumente vorgebracht, wonach es sich beim Abfluss diese Mittel nicht um einen Betrug gehandelt hätte. Sie müssen dem malaysischen Staatsfonds 1MDB 1,75 Milliarden Dollar zurückerstatten, plus 5 Prozent an Zinsen.
Gericht lässt fünf Immobilien in der Schweiz und in London beschlagnahmen
Der Hauptangeklagte muss an den Bund zudem eine Ersatzforderung von 450 Millionen Franken leisten, der Mitangeklagte 12 Millionen Franken. Das Gericht lässt zudem fünf Immobilien in der Schweiz und in London beschlagnahmen.
Die Bundesanwaltschaft (BA) hatte für die Beschuldigten in der Hauptverhandlung vom April Freiheitsstrafen von zehn beziehungsweise neun Jahren gefordert. In einer Medienmitteilung von Mittwoch hält sie fest, dass es sich um ein wichtiges Urteil in einem sehr komplexen Strafverfahren handle.
Die umfangreichen Ermittlungen hätten neben zahlreichen Einvernahmen in der Schweiz und im Ausland auch die Prüfung von Hunderttausenden von Dokumenten, die unter anderem aus der internationalen Rechtshilfe stammten, sowie eine umfangreiche forensische Analyse der Geldflüsse umfasst.
«Wir loben die Schweizer Behörden für ihre Arbeit»
Das Urteil zeige, dass Wirtschaftsverbrechen unabhängig von ihrer Komplexität und Raffinesse verfolgt würden. Sobald ein schriftlich begründetes Urteil vorliegt, will die BA über das weitere Vorgehen entscheiden.
Der Verwaltungsrat des Staatsfonds 1MDB hat das Urteil begrüsst. «Wir loben die Schweizer Behörden für ihre Arbeit, die zu diesen Verurteilungen geführt hat», wird ein Sprecher von 1MDB in einer Mitteilung der Schweizer Vertretung der Kläger zitiert. Während des gesamten Prozesses habe 1MDB die Schweizer Bundesanwaltschaft als Beigeladene unterstützt, um die Rückgabe von Vermögenswerten an Malaysia sicherzustellen, hiess es weiter.
Dazu gehörten die Einreichung von Strafanzeigen im Namen von 1MDB, die Unterstützung der Ermittlungen, die Teilnahme am Prozess, die Bereitstellung von Aussagen und Kreuzverhören und schliesslich die Sicherstellung der Rückgabe der eingefrorenen Vermögenswerte an Malaysia. Insbesondere begrüsse man die Anordnung des Verfalls und der Rückgabe von Geldern und Vermögenswerten.
Rund 1,8 Milliarden US-Dollar abgezweigt
Die beiden Geschäftsmänner hatten von 2009 bis 2011 mit Konstrukten, Komplizen beim 1MDB, und falschen Angaben rund 1,8 Milliarden US-Dollar aus dem Fonds abgezogen. In einem ersten Schritt liessen sie rund 1 Milliarde US-Dollar auf Konten von Petrosaudi und einem der bekanntesten 1MDB-Betrüger, Jho Low, fliessen. Bei diesem Tatkomplex geht das Gericht von Betrug aus.
Für zwei weitere Zahlungen hat das Gericht die Beschuldigten wegen Gehilfenschaft zu ungetreuer, qualifizierter Geschäftsbesorgung verurteilt. Sie leisteten dabei einem Führungsmitglied beim 1MDB Hilfe, damit die Mittel ausgezahlt wurden. Es folgten unzählige Handlungen, um die Wege der geflossenen Gelder zu verschleiern. Wegen des enormen Aufwands, den speziell der Hauptangeklagte dafür aufbrachte, sind die Männer wegen qualifizierter Geldwäscherei verurteilt worden.
Bundesanwaltschaft beantragte Sicherheitshaft wegen Fluchtgefahr
Im Anschluss an die Urteilsverkündung befand die Strafkammer unter Ausschluss der Öffentlichkeit, dass keine Sicherheitshaft für die nun erstinstanzlich Verurteilten angeordnet wird. Dies teilte das Gericht schriftlich mit.
Die BA hatte bereits bei der Hauptverhandlung Sicherheitshaft wegen Fluchtgefahr beantragt. Sie bleibe dabei, erklärte die Staatsanwältin des Bundes am Mittwoch. Der Hauptangeklagte ist schweizerisch-saudischer Doppelbürger. Sein früherer Geschäftspartner verfügt über die britische und die schweizerische Staatsbürgerschaft.