Urteil im Fall der Zürcher Brutalo-Gang gefallen
Nur einer muss in den Knast!

Vor zwei Jahren attackierte die Brutalo-Gang in Zürich zwei Lehrabgänger, die ihren Abschluss feierten. Nun steht das Strafmass für die drei Angeklagten fest.
Publiziert: 01.07.2015 um 19:39 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 20:17 Uhr
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D. Ö. (20): Er hat mit einer Metallstange dem Opfer den Schädel gebrochen.
Foto: Claudio Meier
Von Gabriela Battaglia

Die drei Angeklagten geben sich am Dienstag vor dem Bezirksgericht Zürich lammfromm. Ein krasser Kontrast zur Gewaltorgie, welche die beiden Schweizer D. Ö.* (20) und B. B.* (20) sowie der Kosovare H. S.* (21) vor zwei Jahren veranstalteten.

Das Trio schlug in der Nacht auf den 29. Juni 2013 zu. Ihre Opfer: die beiden Lehrabgänger S. R.* und A. T.*. Sie feiern im Club Flamingo in Zürich ihre Abschlussprüfung. Für eine Zigarette gehen sie in den Klingenpark vis-à-vis.

Der Hauptbeschuldigte D. Ö. stösst mit einer Metallstange aus seinem BMW zur Gruppe. Damit attackiert er laut Anklageschrift den Lehrabgänger, der bereits am Boden liegt und schlägt ihm willentlich «mit Schwung» zweimal auf den rechten Hinterkopf. Die Attacke bricht S. R. den Schädel – und macht ihn zum Krüppel.

Dafür muss D. Ö. nun in den Knast – als einziger der drei Angeklagten. Das Gericht verurteilte den Haupttäter wegen schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 4,5 Jahren. Davon sass er 257 Tage bereits in Untersuchungshaft ab.

H. S. und B. B. müssen indes nicht mehr in den Knast. Der Kosovare H. S. kassierte wegen Angriff und Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von 28 Monaten teilbedingt, wovon er 14 Monate absitzen muss. Weil er aber bereits 563 Tage in Untersuchungshaft sass, wird dieser Verurteilte auf freien Fuss gesetzt. Er muss aber eine ambulante Therapie absolvieren. Zusätzlich droht ihm die Ausschaffung.

B. B. kriegt lediglich 16 Monate bedingt. Er sass 277 Tage in Untersuchungshaft. Der Haupttäter und der Kosovare müssen zudem 26'000 Franken Spitalkosten und dem Opfer 50'000 Franken Schmerzensgeld zahlen.

Im Plädoyer hatte der Staatsanwalt den Angeklagten vorgeworfen, sich die Schuld gegenseitig zuzuschieben. Auch eine richtige Reue sei nicht erkennbar.

Anschliessend hatte er für D. Ö. 5½ Jahre Knast, für H. S. 3½ und für B. B. zwei Jahre bedingt gefordert. H. S. und B. B. hatten Anfang des Jahres bereits einen Teenager brutal zusammengeschlagen.

* Namen der Red. bekannt

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