Urteil des Bundesgerichts
Kinder müssen nicht zu ihrem Vater in die Ukraine zurück

Im Februar 2022 flüchteten zwei ukrainische Kinder mit ihrer Mutter in die Schweiz. Der Vater wollte erwirken, dass sie nach Kiew zurückkehren müssen. Das Bundesgericht lehnte dies ab.
Publiziert: 15.12.2023 um 12:02 Uhr
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Aktualisiert: 15.12.2023 um 12:03 Uhr
Zwei ukrainische Kinder müssen nicht zu ihrem Vater nach Kiew zurückkehren.
Foto: AFP via Getty Images

Zwei mit ihrer Mutter in die Schweiz geflüchtete ukrainische Kinder müssen nicht zu ihrem Vater in die Region von Kiew verbracht werden. Dies hat das Bundesgericht entschieden und die Beschwerde des Mannes abgewiesen. Das Gericht erachtet die Gefahr für die Kinder als zu gross.

Die Kinder waren nach der russischen Invasion in die Ukraine im Februar 2022 mit ihrer Mutter in die Schweiz gereist. Das getrennt lebende Ehepaar hatte dies gemeinsam entschieden. Im August desselben Jahres reichte die Frau ein Scheidungsbegehren ein. Dies geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Entscheid von Kantonsgericht bestätigt

Der Vater verlangte im März 2023 in einer Eingabe an das Waadtländer Kantonsgericht, dass die beiden Kinder unverzüglich nach Kiew zurückzubringen seien. Ihr Aufenthalt in der Schweiz sei nicht rechtmässig. Ein Mediationsverfahren scheiterte.

Das Kantonsgericht entschied schliesslich, die Kinder dürften gestützt auf eine Ausnahmebestimmung des vorliegend anwendbaren Haager Kinderentführungsabkommens in der Schweiz bleiben.

Zu grosse Gefahr für die Kinder

Das Bundesgericht stützt in seinem Entscheid nur einen Argumentationsstrang der Vorinstanz. Es bestätigt, dass die Rückführung der Kinder in die Region von Kiew eine psychische und physische Gefahr für diese darstellen würde, so dass die Ausnahmebestimmung greife.

Nicht zutreffend ist laut Bundesgericht hingegen die Feststellung des Kantonsgerichts, der Vater habe dem Verbleib der Kinder für die Dauer des Krieges in der Schweiz zugestimmt. Dafür liessen sich keine Belege finden, und es werde vom Vater bestritten. (SDA)

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