Das Bundesgericht hat sich erneut mit dem Fall der Suizid-Beihilfe durch den früheren Arzt Pierre Beck befassen müssen.
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Die erste strafrechtliche Abteilung des Bundesgerichts hat mit vier zu einer Stimmen die Beschwerde der Genfer Staatsanwaltschaft abgewiesen. Diese zog den Entscheid des Genfer Kantonsgerichts vom Februar 2023 an das höchste Schweizer Gericht.
Die Genfer Justiz befasste sich zum zweiten Mal mit diesem Fall, nachdem das Bundesgericht die Verurteilung von Beck wegen Verstosses gegen das Heilmittelgesetz im Dezember 2021 aufgehoben hatte.
Im Jahr 2017 hatte der Arzt einer 86-jährigen Frau, die bei guter Gesundheit war, aber zusammen mit ihrem schwerkranken Ehemann sterben wollte, Pentobarbital verschrieben. Pentobarbital wird in der Anästhesie und als Schlafmittel eingesetzt. (SDA)