Wer in Uri über 65 ist, muss seit Donnerstagabend zu Hause bleiben. Bis auf einige Ausnahmen wie Arbeit oder Arztbesuch besteht Hausarrest. Dies teilte der Kanton mit. Nur fürs Spazieren sind zwei Stunden Ausgang pro Tag erlaubt. Für den Einkauf aber sollen Freiwillige oder Angehörige sorgen. Die Polizei werde die Einhaltung der Regel überwachen.
Man wolle mit der Beschränkung ein Signal für alle setzen, so der Chef des Urner Krisenstabs, Ignaz Zopp. Denn obwohl sie wegen ihres Alters als besonders gefährdet für Corona-Erkrankungen gelten, sind die Urner Senioren offenbar trotzdem fröhlich flanieren gegangen. Seiner Meinung nach werde und müsse der Bund nachziehen, so Zopp. Uri hat bislang sieben Corona-Fälle vermeldet.
«Katastrophen-Franz» bleibt daheim
Auch der frühere FDP-Präsident Franz Steinegger (77) muss nun vorerst zu Hause bleiben. Steinegger ist auch als «Katastrophen-Franz» bekannt, weil er sich als Leiter des Urner Krisenstabs bei den Unwetterkatastrophen von 1977 und 1987 durch sein überlegtes Handeln auszeichnete.
Den Hausarrest-Entscheid der Urner Regierung möchte Steinegger nicht kommentieren. «Ich nehme ihn so zur Kenntnis und werde mich daran halten», sagt er zu BLICK. Um die Einkäufe ausser Haus muss er sich jedenfalls keine Sorgen machen. Seine Frau ist erst 63 und sein Sohn hat ihm ebenfalls schon Unterstützung angeboten.
Er hofft, dass die Regierung aber auch auf weitere Massnahmen setzt: «Wichtig ist, dass möglichst viele Personen im Umfeld der Infizierten ebenfalls getestet werden können. Es muss alles daran gesetzt werden, nun rasch genügend Testmaterial zu beschaffen.»
Urner Hausarrest ist legal
Am Montag hat der Bundesrat die ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ausgerufen. Damit wurden die Kompetenzen der Kantone beschnitten. Der Bund gibt den Takt vor. Uri hat den Hausarrest aber nicht mit den Bundesbehörden besprochen, heisst es aus dem Krisenstab.
Laut dem Bundesamt für Justiz ist das Urner Vorpreschen legal. Dies, weil es sich nicht um eine allgemeine Ausgangssperre handelt, sondern nur Menschen einer Risikogruppe betrifft, denen der Bund ohnehin schon empfiehlt, zu Hause zu bleiben. Dass Kantone zu diesem Mittel greifen, sei rechtlich «nicht ausgeschlossen», schreibt das Bundesamt.
Der Bundesrat wird die Urner punkto Hausarrest also nicht zurückpfeifen. Anders ist es dagegen dem Wallis ergangen. Dort wollte man die Hotels schliessen, der Bund entschied anders – und der Bergkanton musste sich fügen. Wie BLICK-Recherchen ergeben, soll auch Genf vom Bundesrat Alain Berset (47) gerüffelt worden sein: Der Kanton hatte entgegen der bundesrätlichen Empfehlung die Baustellen geschlossen.
Spurt Uri für den Bund vor?
Volles Vertrauen in den Urner Krisenstab hat FDP-Ständerat Josef Dittli (62). Angesichts der begrenzten Bettenzahl auf der Intensivstation sei die Massnahme zwar hart, aber nachvollziehbar. «Eine gewisse Autonomie sollte den Kantonen bleiben», findet Dittli. «Gerade auch in einer derartigen Krise müssen schärfere Massnahmen möglich sein, wenn es die Situation verlangt.»
Auch Dittli kann sich vorstellen, dass der Kanton Uri für den Rest der Schweiz vorspurt. «Es ist nicht auszuschliessen, dass andere Kantone oder gar der Bund bald mit ähnlichen Massnahmen nachziehen.»
Der Bundesrat wird am Freitag über eine Ausgangssperre beraten.
Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.
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Der Bundesrat stuft am 16. März die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert. Ab dem 17. März um Mitternacht gelten folgende Regeln:
- Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten.
- Alle Läden, Restaurants und Bars werden bis mindestens am 26. April 2020 geschlossen.
- Dasselbe gilt für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das
Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios. - Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.
- Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt: Es sind genügend Vorräte angelegt.
- Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.
- Auch Werkstätten für Transportmittel können geöffnet bleiben.
- Die Einreise in die Schweiz wird drastisch eingeschränkt, dazu werden Grenzkontrollen eingeführt.
- Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt. Auch der Zivilschutz wird aufgeboten.
- Bundesrat appelliert weiterhin an alle Bürger: «Abstand halten kann Leben retten!»
- Der Bundesrat verzichtet vorerst auf eine allgemeine Ausgangssperre. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat er aber die Kontaktregeln verschärft. Gruppen über fünf Personen drohen Bussen von 100 Franken pro Person.
- Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden zudem verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daran halten, sollen geschlossen werden.
- Die Wirtschaft bekommt mehr Geld: Mit 32 Milliarden Franken beschliesst der Bundesrat wohl das grösste Konjunkturpaket der Schweizer Geschichte. Insgesamt stehen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung.
-
Die Bewilligungsdauer von Kurzarbeit wird von 3 auf 6 Monate verlängert. Damit kann die Anzahl Gesuche minimiert und somit das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit wird gänzlich aufgehoben.
-
Bei der Stellenmeldepflicht werden alle damit verbundenen Aufgaben und Pflichten für Arbeitgeber und die öffentliche Arbeitsvermittlung vorübergehend aufgehoben. Damit werden die Rekrutierungsprozesse beispielsweise für medizinisches Personal, die Pharmabranche, die Landwirtschaft oder die Logistik erleichtert.
-
Bei der Arbeitslosenversicherung wird auf das Einreichen des Nachweises von Arbeitsbemühungen verzichtet. Die versicherte Person muss den Nachweis der Arbeitsbemühungen aber spätestens einen Monat nach Ablauf der COVID-19-Verordnung 2 nachreichen.
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Um Aussteuerungen zu vermeiden, erhalten alle anspruchsberechtigten Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder.
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Arbeitgeber dürfen für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge vorübergehend die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden. Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat die Massnahme keine Auswirkungen.
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Der Bundesrat hat zudem beschlossen, eine Bewilligungspflicht für die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung einzuführen.
Der Bundesrat stuft am 16. März die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert. Ab dem 17. März um Mitternacht gelten folgende Regeln:
- Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten.
- Alle Läden, Restaurants und Bars werden bis mindestens am 26. April 2020 geschlossen.
- Dasselbe gilt für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das
Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios. - Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.
- Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt: Es sind genügend Vorräte angelegt.
- Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.
- Auch Werkstätten für Transportmittel können geöffnet bleiben.
- Die Einreise in die Schweiz wird drastisch eingeschränkt, dazu werden Grenzkontrollen eingeführt.
- Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt. Auch der Zivilschutz wird aufgeboten.
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- Der Bundesrat verzichtet vorerst auf eine allgemeine Ausgangssperre. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat er aber die Kontaktregeln verschärft. Gruppen über fünf Personen drohen Bussen von 100 Franken pro Person.
- Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden zudem verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daran halten, sollen geschlossen werden.
- Die Wirtschaft bekommt mehr Geld: Mit 32 Milliarden Franken beschliesst der Bundesrat wohl das grösste Konjunkturpaket der Schweizer Geschichte. Insgesamt stehen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung.
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Die Bewilligungsdauer von Kurzarbeit wird von 3 auf 6 Monate verlängert. Damit kann die Anzahl Gesuche minimiert und somit das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit wird gänzlich aufgehoben.
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Bei der Stellenmeldepflicht werden alle damit verbundenen Aufgaben und Pflichten für Arbeitgeber und die öffentliche Arbeitsvermittlung vorübergehend aufgehoben. Damit werden die Rekrutierungsprozesse beispielsweise für medizinisches Personal, die Pharmabranche, die Landwirtschaft oder die Logistik erleichtert.
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Bei der Arbeitslosenversicherung wird auf das Einreichen des Nachweises von Arbeitsbemühungen verzichtet. Die versicherte Person muss den Nachweis der Arbeitsbemühungen aber spätestens einen Monat nach Ablauf der COVID-19-Verordnung 2 nachreichen.
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Um Aussteuerungen zu vermeiden, erhalten alle anspruchsberechtigten Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder.
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Arbeitgeber dürfen für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge vorübergehend die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden. Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat die Massnahme keine Auswirkungen.
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Der Bundesrat hat zudem beschlossen, eine Bewilligungspflicht für die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung einzuführen.