Unternehmenssteuerreform
Ständerat berät kostspielige Steuerreform

Mit einer steuerlichen Vorzugsbehandlung lockten die Kantone Firmen in die Schweiz. Unter internationalem Druck muss die Schweiz diese Privilegien nun aufgeben. Die Unternehmenssteuerreform III soll die betroffenen Unternehmen zum Bleiben bewegen.
Publiziert: 14.12.2015 um 11:48 Uhr
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Aktualisiert: 07.10.2018 um 13:42 Uhr

Als Erstrat berät der Ständerat ab heute Montagnachmittag über das Massnahmenpaket. Es handelt sich um fiskalische Massnahmen zu Gunsten der Unternehmen sowie finanzpolitische Reformen zum teilweisen Ausgleich für die Ausfälle.

Die USR III dürfte den Bund unter dem Strich rund 1,3 Milliarden Franken kosten. Wenn die Unternehmen der Schweiz trotzdem den Rücken kehren, werden die Kosten höher sein. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf zeigte sich bei der Präsentation der Vorlage aber überzeugt davon, dass es wesentlich kostspieliger werde, wenn man nichts unternehme.

Die Kosten für die Kantone hängen davon ab, wie weit diese den Firmen bei der Gewinnsteuer entgegenkommen. Weil deren Höhe Sache der Kantone ist, ist die geplante Senkung der Gewinnsteuersätze formell nicht Teil der Vorlage.

Damit sich der Schaden in Grenzen hält, sollen die Kantone einen höheren Anteil an der direkten Bundessteuer erhalten. Der Bundesrat schlägt statt der bisher geltenden 17 Prozent neu 20,5 Prozent vor. Allein diese Umlagerung würde den Bund rund 1 Milliarden Franken kosten. Hinzu kommen rund 180 Millionen Franken für einen vorübergehenden Ergänzungsbeitrag an die Kantone.

Neben einer Steuersenkung sollen forschungsintensive Unternehmen zusätzlich von einer Patentbox profitieren: Das bedeutet, dass nur ein Teil der Erträge aus Immaterialgüterrechten und vergleichbaren Rechten besteuert wird. Welche Erträge privilegiert besteuert werden dürfen und wie deren Höhe genau berechnet wird, soll in einem OECD-Standard geregelt werden.

Weiter sollen die Unternehmen Aufwendungen für Forschung und Entwicklung zu mehr als 100 Prozent der effektiven Aufwendungen von den Steuern abgezogen werden dürfen. Machen die Kantone von dieser Möglichkeit Gebrauch, läuft das auf eine Art Subvention heraus. Im Rahmen der USR III will der Bundesrat auch die Forderung des Parlaments erfüllen, die Emissionsabgabe auf Eigenkapital abzuschaffen. Heute wird auf neu ausgegebene Aktien und andere Beteiligungsrechte bei den Unternehmen eine Steuer von 1 Prozent erhoben.

Deren Aufhebung würde den Bund 200 bis 300 Millionen Franken kosten. Rund 100 Millionen Franken will der Bundesrat durch die auf 70 Prozent vereinheitlichte Dividendenbesteuerung wieder hereinholen. Weiter sollen die Kantone beim der Kapitalsteuer auf Patente und Beteiligungen Erleichterungen gewähren können. Einheitliche Regeln zur Aufdeckung stiller Reserven könnte es einigen Unternehmen erlauben, den Verlust der Steuerprivilegien abzufedern.

Mehrere ursprüngliche ebenfalls geplante Reformen hat der Bund nicht in die Vorlage aufgenommen. Prominentestes Opfer der Vernehmlassung ist die Kapitalgewinnsteuer auf Wertschriften, die dem Bund 300 Millionen Franken Mehreinnahmen gebracht hätte, den Kantonen 800 Millionen Franken.

Auch die zinsbereinigte Gewinnsteuer auf überdurchschnittlich hohem Eigenkapital hat es nicht in die Vorlage geschafft. Es handelt sich um einen kalkulatorischen Zins, der von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden kann. Dies dürfte im Ständerat noch zu reden geben, da eine starke Minderheit der Wirtschaftskommission (WAK) an der zinsbereinigten Gewinnsteuer festhalten will.

Eine Mehrheit der WAK hat sich dafür ausgesprochen, dass die Kantone einen höheren Anteil der Bundessteuer erhalten sollen als vom Bundesrat vorgeschlagen, und zwar 21,2 Prozent. Zum Ausgleich will die WAK die Emissionsabgabe beibehalten, womit Bund und Kantone unter dem Strich sogar etwas besser wegkommen würden

Den Abzug für Entwicklungsaufwendungen möchte die WAK auf maximal 150 Prozent des geschäftsmässig begründeten Aufwands beschränken. Damit will sie verhindern, dass Unternehmen gar keine Steuern zahlen müssen. Die kumulierende Wirkung der Abzüge und der Patentbox will die Ständeratskommission hingegen nicht einschränken, obwohl die Kantone dies gewünscht hatten.

Die Unternehmenssteuerreform III wurde nötig, weil die Steuerprivilegien für Holdings und andere Statusgesellschaften international nicht mehr akzeptiert werden. Ein Treiber war das OECD-Programm gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung. Auch die EU drohte der Schweiz Konsequenzen an, sofern die kritisierten Steuerregimes nicht abgeschafft würden.

Es handelt sich um verschiedene, auf den jeweiligen Unternehmenszweck abgestimmte Modelle. Holdinggesellschaften zu Beispiel, die lediglich Firmenbeteiligungen halten, zahlen auf dem Reingewinn keine kantonalen Steuern. Verwaltungs- oder gemischte Gesellschaften zahlen einen reduzierten Satz.

Auf Kantons- und Bundesebene profitieren Prinzipalgesellschaften, in welchen Konzerne Forschung und Entwicklung, die Logistik oder die Vermögensverwaltung zentralisieren können.

Weil es sich bei allen Formen um hoch mobile Unternehmenseinheiten handelt, wählen diese ihren Sitz vor allem nach steuerlichen Gesichtspunkten. Ihre finanzpolitische Bedeutung für die Schweiz ist gross: In Zug und Basel-Stadt sind sie für mehr als die Hälfte der Gewinnsteuereinnahmen verantwortlich, in fünf weiteren Kantonen für rund einen Drittel. Beim Bund stammt rund die Hälfte der Gewinnsteuern von Statusgesellschaften.

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