Unternehmen
Gegenvorschlag zu Konzernverantwortungsinitiative abgelehnt

Die Rechtskommission des Nationalrates will Unternehmen mit Sitz in der Schweiz nicht vorschreiben, Menschenrechte und Umweltschutz auch im Ausland zu respektieren. Sie lehnt einen indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative ab.
Publiziert: 11.12.2017 um 15:47 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 06:22 Uhr
Aktivistinnen- und Aktivisten werben mit einer symbolischen Aktion für die Konzernverantwortungsinitiative. Die Rechtskommissionen von National- und Ständerat sind sich nicht einig, ob das Parlament mit gesetzlichen Regeln auf die Initiative reagieren sollte. (Archivbild)
Foto: KEYSTONE/LUKAS LEHMANN

Der Entscheid fiel mit 14 zu 11 Stimmen, wie Kommissionspräsident Pirmin Schwander (SVP/SZ) am Montag vor den Medien in Bern sagte. Die Rechtskommission des Ständerates hatte sich mit 8 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung für die Ausarbeitung eines indirekten Gegenvorschlags ausgesprochen.

Nun kann die Ständeratskommission entscheiden, ob sie dabei bleibt. Hält sie an der parlamentarischen Initiative fest, entscheiden die Räte, ob ein Projekt ausgearbeitet wird. Hätte die Nationalratskommission zugestimmt, hätte die Ständeratskommission mit den Arbeiten beginnen können.

Am Ende hätte das Parlament die Gesetzesbestimmungen immer noch ablehnen können. Die Nationalratskommission habe das aber nicht gewollt, sagte Schwander. «Wir wollten politisch ehrlich sein und sagen: Nein, wir wollen es nicht.»

Internationale Menschenrechts- und Umweltstandards ins Recht zu fassen, sei schwierig und würde für die Schweizer Unternehmen Rechtsunsicherheit schaffen, argumentierte Schwander. Die Kommission wolle ausserdem keinen «vorauseilenden Gehorsam», der für Unternehmen zum Bumerang werden könnte.

Dass es schwarze Schafe gebe, welche die Standards nicht einhielten, sei allen bewusst, räumte er ein. Das betreffe vor allem die Rohstoffbranche. Über Transparenzvorschriften für diese könne aber im Rahmen der anstehenden Aktienrechtsrevision diskutiert werden.

Die Befürworterinnen und Befürworter eines indirekten Gegenvorschlags auf Gesetzesebene möchten die Chance nutzen und die schwarzen Schafe in die Pflicht nehmen, bevor die Schweiz unter Druck gerät.

Die Ständeratskommission will sich bei der Regelung an den UNO-Leitprinzipien und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen orientieren. Sanktionsmechanismen sowie eine Haftung für schwere Menschenrechtsverletzungen möchte sie prüfen.

In der Ständeratskommission dürfte die deutliche Zustimmung zu einem indirekten Gegenvorschlag auch unter dem Eindruck der «Paradise Papers» zustande gekommen sein, die fragwürdiges Verhalten von Unternehmen in Rohstoffländern aufdeckten. Nach deren Veröffentlichung sahen sich Befürworter der Konzernverantwortungsinitiative bestätigt. Gegner befürchteten, diese könnte angenommen werden.

Der Bundesrat hat die Initiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt» ohne Gegenvorschlag abgelehnt. Er anerkennt zwar das Anliegen, doch geht ihm das Volksbegehren zu weit. Er befürchtet, dass ein Ja der Wirtschaft schaden würde.

Hinter der Initiative stehen Hilfswerke, Menschenrechts- und Umweltorganisationen. Sie wollen Konzerne mit Sitz in der Schweiz in die Pflicht nehmen. Diese sollen regelmässig eine Sorgfaltsprüfung zu den Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Menschenrechte und Umwelt durchführen müssen. Die Pflicht würde sich auf die gesamte Lieferkette erstrecken.

Verletzt ein Unternehmen die Menschenrechte oder Umweltstandards, soll es für den Schaden aufkommen, sofern es nicht beweisen kann, dass es alle gebotenen Sorgfaltsmassnahmen getroffen hat. Die Konzerne würden auch für Schäden durch Unternehmen haften, die sie wirtschaftlich kontrollieren.

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