Menschen mit Beeinträchtigungen müssten Zugang zu geeigneten Angeboten für alle Lebensphasen in den Bereichen Wohnen, Arbeit und Teilhabe am öffentlichen Leben haben, schrieb Mitte-Landrätin Lea Gisler in einer Motion. Diese müssten mit einer entsprechenden Finanzierung bedarfsgerecht gedeckt sein.
Das bestehende Behindertenkonzept des Kantons Uri basiere auf dem Zentralschweizer Rahmenkonzept von 2008. Dieses wurde 2019 überarbeitet, vom Kanton jedoch nicht angepasst. Zudem sei 2014 die UNO-Behindertenrechtskonvention ratifiziert worden. Auch diese müsste berücksichtigt werden. «Unsere Konzepte sind über 15 Jahre alt und damit veraltet», sagte die Landrätin an der Session vom Mittwoch.
Die Regierung anerkenne den Handlungsbedarf, sagte SVP-Regierungsrat Christian Arnold. Es bedürfe aber einer sorgfältigen Auslegeordnung. Schliesslich wolle man den Bedürfnissen der Menschen Rechnung tragen.
Gisler forderte die Regierung weiter auf zu prüfen, wie ein Wechsel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung umgesetzt werden könnte. Bei einer Subjektfinanzierung zahlen die Behörden die Betreuungsgelder nicht an die Institutionen, sondern direkt an die Betroffenen aus. So könnten Personen mit Beeinträchtigung selbstständig entscheiden, wo sie wohnen wollen.
Da nicht nur eine Vorlage für einen Gesetzesentwurf, sondern auch Auskunft über den Wechsel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung gefordert würden, empfehle der Regierungsrat die Motion als Postulat entgegenzunehmen. Er rate daher die Motion als nicht erheblich zu erklären.
Trotz fehlender Gegenvoten aus dem Landrat stimmten schliesslich 36 Landratsmitglieder für die Erheblicherklärung der Motion. 20 Mitglieder stimmten dagegen. (SDA)