Ungelöste Tötungsdelikte an Kindern
Ex-Kripochef hängt Werner Ferrari weitere Morde an

Werner Ferrari wurde 1995 für fünf Morde verurteilt. Jetzt behauptet der damalige Aargauer Kripochef Urs Winzenried (68): Der Kindermörder habe noch mehr auf dem Gewissen. Ferraris Ex-Anwalt Patrik Schaerz zeigt sich empört.
Publiziert: 28.07.2018 um 11:02 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2018 um 18:05 Uhr
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Der verurteilte Kinderschänder und Mörder Werner Ferrari, aufgenommen im Dezember 1994.
Foto: Keystone
Viktor Dammann

Das «Regionaljournal» von SRF thematisierte kürzlich die unglaubliche Serie von Kindermorden in den Achtzigerjahren in der Schweiz. Zwischen Mai 1980 und August 1989 verschwanden elf Kinder. Acht wurden getötet aufgefunden, von drei Mädchen fehlt seither jede Spur. Die Fälle sind bis heute ungelöst. 

BLICK half, Mörder zu finden

Nach der Ermordung der 12-jährigen Ruth Steinmann im Jahr 1980 erhielt ihr Vater Fotos zugespielt. Auf den Bildern ist ein Mann bei Gartenarbeiten zu sehen. «Darauf könnte der Mörder sein», meint die Person dazu.

20 Jahre später erzählt Ruths Vater dem Publizisten Peter Holenstein, der für sein Ferrari-Buch recherchiert, von den Fotos. BLICK publiziert das Bild, ohne den Mann zu zeigen – sondern nur das Haus im Hintergrund. 

Anderntags meldet sich ein Mann aus einer Nachbargemeinde von Würenlos AG. Das Haus mit den rot umränderten Fensterläden stehe in der Nachbarschaft. Zudem meldet sich der Schwager eines Werner W.*

Dieser habe sich nach dem Tod von Ruthli höchst seltsam verhalten. Holenstein findet heraus, dass sich Werner W. umgebracht hat. In einem Abschiedsbrief nahm er indirekt Bezug auf das Verbrechen. 

Die Leiche von W. wird exhumiert. Eine Expertise ergibt, dass der Gebissabdruck des Selbstmörders mit einer Bisswunde am Körper der toten Ruth S. «gut» übereinstimmt.

Werner Ferrari wird 2007 durch das Aargauer Obergericht vom Mord an Ruth S. freigesprochen.

*Name geändert 

Nach der Ermordung der 12-jährigen Ruth Steinmann im Jahr 1980 erhielt ihr Vater Fotos zugespielt. Auf den Bildern ist ein Mann bei Gartenarbeiten zu sehen. «Darauf könnte der Mörder sein», meint die Person dazu.

20 Jahre später erzählt Ruths Vater dem Publizisten Peter Holenstein, der für sein Ferrari-Buch recherchiert, von den Fotos. BLICK publiziert das Bild, ohne den Mann zu zeigen – sondern nur das Haus im Hintergrund. 

Anderntags meldet sich ein Mann aus einer Nachbargemeinde von Würenlos AG. Das Haus mit den rot umränderten Fensterläden stehe in der Nachbarschaft. Zudem meldet sich der Schwager eines Werner W.*

Dieser habe sich nach dem Tod von Ruthli höchst seltsam verhalten. Holenstein findet heraus, dass sich Werner W. umgebracht hat. In einem Abschiedsbrief nahm er indirekt Bezug auf das Verbrechen. 

Die Leiche von W. wird exhumiert. Eine Expertise ergibt, dass der Gebissabdruck des Selbstmörders mit einer Bisswunde am Körper der toten Ruth S. «gut» übereinstimmt.

Werner Ferrari wird 2007 durch das Aargauer Obergericht vom Mord an Ruth S. freigesprochen.

*Name geändert 

Dazu wurde der damalige Kripochef des Kantons Aargau, Urs Winzenried, befragt. Ungelöst? Für den Pensionär besteht kein Zweifel, wer für neun der noch ungelösten Fälle in Frage kommt. «Werner Ferrari ist für all diese Taten verantwortlich.» Auch seine Schweizer Polizeikollegen und Spezialisten des FBI seien dieser Meinung.

Für fünf Taten verurteilt 

Werner Ferrari wurde 1995 zunächst für fünf Kindstötungen schuldig gesprochen und zu einer lebenslangen Zuchthausstrafe verurteilt. Er befindet sich noch immer hinter Gittern. Doch für andere Fälle wurde er später weder angeklagt noch verurteilt.

Doch wie kommt Winzenried darauf, Ferrari weitere Morde anzuhängen? BLICK fragte den Ex-Kripochef mehrfach schriftlich an. Der studierte Jurist wollte nicht auf die in der Sendung geäusserten Anschuldigungen eingehen. Nur so viel: Es habe damals Indizien für Ferraris Täterschaft gegeben – daher habe er keine ehrverletzende Aussagen gemacht.

Das sieht Patrick Schaerz, der frühere Anwalt von Ferrari, anders: Die Aussage von Winzenried sei ehrverletzend. «Es wurde in keinem der ungeklärten Fälle Anklage gegen Ferrari erhoben.» Gemäss Bundesverfassung gelte jede Person bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig. 

Das meint BLICK zu den Anschuldigungen

Was ist in Urs Winzenried gefahren, den einstigen Kripo-Chef der Aargauer Kantonspolizei? Aus dem Stand heraus bezeichnet er Kindermörder Werner Ferrari in neun ungelösten Fällen verschwundener oder getöteter Kinder als Täter.

Fragt man Winzenried nach Fakten für seine Behauptung, dann verstummt er. Dabei weiss der studierte Jurist, dass solch schwere Anschuldigungen krasse Ehrverletzungen sind.

Für Winzenried ist der Fall Ferrari ohnehin kein Ruhmesblatt. Den Mord an Ruth S. hat nicht er geklärt, sondern zwei Journalisten. In Justizkreisen war zudem lange gemunkelt worden, die Aargauer Ermittler hätten den Fall unbedingt selber anklagen wollen. Ansonsten wäre dieser an den Kanton Zürich gegangen, da sich die zwei nächsten Morde dort ereignet hatten.

Es geht nicht darum, das grosse Unrecht des fünffachen Kindermörders Werner Ferrari zu schmälern. Er sitzt zu Recht noch immer hinter Gittern und sollte dies auch bis zu seinem Lebensende tun.

Trotzdem besitzt auch ein Verbrecher Grundrechte. Etwa, dass ihm nicht unvermittelt und ohne Beweise Mordtaten in die Schuhe geschoben werden.

Was ist in Urs Winzenried gefahren, den einstigen Kripo-Chef der Aargauer Kantonspolizei? Aus dem Stand heraus bezeichnet er Kindermörder Werner Ferrari in neun ungelösten Fällen verschwundener oder getöteter Kinder als Täter.

Fragt man Winzenried nach Fakten für seine Behauptung, dann verstummt er. Dabei weiss der studierte Jurist, dass solch schwere Anschuldigungen krasse Ehrverletzungen sind.

Für Winzenried ist der Fall Ferrari ohnehin kein Ruhmesblatt. Den Mord an Ruth S. hat nicht er geklärt, sondern zwei Journalisten. In Justizkreisen war zudem lange gemunkelt worden, die Aargauer Ermittler hätten den Fall unbedingt selber anklagen wollen. Ansonsten wäre dieser an den Kanton Zürich gegangen, da sich die zwei nächsten Morde dort ereignet hatten.

Es geht nicht darum, das grosse Unrecht des fünffachen Kindermörders Werner Ferrari zu schmälern. Er sitzt zu Recht noch immer hinter Gittern und sollte dies auch bis zu seinem Lebensende tun.

Trotzdem besitzt auch ein Verbrecher Grundrechte. Etwa, dass ihm nicht unvermittelt und ohne Beweise Mordtaten in die Schuhe geschoben werden.

Auch Publizist Peter Holenstein, der ein Buch über den Fall Ferrari schrieb, sagt: «Das ist ein ungeheuerlicher Vorgang und ein krasser Verstoss gegen die Unschuldsvermutung.»

Es gab einen anderen Täter

Ferrari hatte stets bestritten, dass er den ersten ihm vorgeworfenen Mord an Ruth S. (12) begangen hatte. Tatsächlich: Es gab einen anderen Täter. Mit Hilfe von BLICK konnte 2004 der wahre Mörder von Ruth S. ermittelt werden (siehe Box). 2007 wurde Ferrari von dieser Tat freigesprochen.

Doch Winzenried akzeptiert den Freispruch offenbar nur zähneknirschend: «Die Indizien, die gegen Ferrari sprachen, sind nach wie vor vorhanden», meinte er zum Regionaljournal. Gegenüber BLICK will er schliesslich nicht mehr darauf bestehen. Der Entscheid sei rechtsstaatlich zu akzeptieren.

Dazu meint Anwalt Schaerz: «Im Lichte der Tatsache, dass im Revisionsprozess sogar der Nachweis einer anderen Täterschaft erbracht werden konnte, erscheint die aktuelle Aussage von Herrn Winzenried zusätzlich irritierend.»

Die Kindermorde können kaum jemals gelöst werden. Schaerz: «Herrn Ferrari als Täter dieser Fälle zu bezeichnen, ist eine Straftat, die von ihm zur Anzeige gebracht werden könnte.»

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