Unfallversicherung
Grosse Kammer nimmt neuen Anlauf zu Revision der Unfallversicherung

Neustart für die seit Jahren blockierte Revision des Unfallversicherungsgesetzes: Der Nationalrat hat am Donnerstag den neuen Vorschlag des Bundesrates fast durchwegs genehmigt. Im ersten Anlauf war die Revision 2011 gescheitert.
Publiziert: 04.06.2015 um 10:38 Uhr
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Aktualisiert: 08.10.2018 um 23:31 Uhr

Die Räte hatten einen Teil des Reformpakets 2011 an den Bundesrat zurückgewiesen. Dabei machten sie die Auflage, die Revision auf das Wesentliche zu beschränken. Die meisten Votanten in der grossen Kammer lobten die Vorlage. Sie passierte oppositionslos mit 181 zu 0 Stimmen und geht nun an den Ständerat.

Die Sozialpartner hatten sich einmütig gegen die erste Vorlage gewehrt. In den Augen von Baumeisterverband, Gewerbeverband und Gewerkschaften hätte von der anfänglichen Vorlage nur die private Versicherungswirtschaft profitiert. In die Arbeit am neuen Kompromiss wurden die Sozialpartner und Versicherer einbezogen.

Die Mehrheit der nationalrätlichen Sozialkommission wünschte sich eine Möglichkeit für Arbeitgeber und Versicherer, die Wartezeit bis zur Auszahlung des Taggeldes der Berufsunfallversicherung auf bis zu 30 Tage zu verlängern und die Prämien entsprechend zu reduzieren. Dem Versicherten sollten dabei aber keine Nachteile entstehen.

Eine rot-grüne Minderheit und Innenminister Alain Berset wollten auf diesen Passus verzichten. Sprecherin Bea Heim (SP/SO) argumentierte mit dem Risiko für die Versicherten, etwa wenn eine Firma die Löhne nicht bezahlen kann. Zudem sei das Sparpotenzial für die Betriebe gering. Der Antrag wurde mit 128 gegen 51 Stimmen abgelehnt.

Mit der Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) will der Bundesrat Lücken schliessen. Klar geregelt werden soll etwa der Beginn der Versicherung - als versichert gilt, wer einen gültigen Arbeitsvertrag hat. Heute gelten Angestellte erst als versichert, wenn sie sich das erste Mal zur neuen Arbeitsstelle begeben.

Eine Lücke bei der Deckung kann es deshalb zum Beispiel geben, wenn ein Arbeitsverhältnis mit Ferien oder einem Feiertag beginnt. Gesetzlich explizit verankern und damit verbessern will der Bundesrat auch den UVG-Versicherungsschutz für Arbeitslose.

Präzisiert werden die Bestimmungen über die Deckung von «unfallähnlichen Körperschädigungen» wie Bänder- oder Muskelrissen. Neu soll der Unfallversicherer die Kosten dafür übernehmen, wenn er nicht nachweisen kann, dass eine Beeinträchtigung auf Abnützung oder auf eine Krankheit zurückzuführen ist.

Für Katastrophen schlägt der Bundesrat auf Begehren der privaten Versicherer die Definition einer Ereignis-Höchstgrenze vor. Um Schäden zu decken, die darüber hinaus gehen, sollen die Versicherer einen Ausgleichsfonds schaffen.

Kommt es zu einer Katastrophe, würde dieser Fonds mit Prämienzuschlägen gespiesen. Basierend auf Zahlen zum Prämienvolumen von 2012 würde diese Ereignislimite bei rund 1,5 Milliarden Franken liegen.

Schliesslich sollen mit der Revision Überentschädigungen verhindert werden. Lebenslänglich ausgerichtete UVG-Renten sollen bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters gekürzt werden. Damit will der Bundesrat verhindern, dass Bezüger einer UVG-Rente gegenüber nicht verunfallten Personen nach der Pensionierung im Vorteil sind.

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