Rechte und Pflichten
3 Tipps helfen dir, wenn dir das Grossraumbüro zu viel wird

Plappernde Arbeitskollegen, scheppernde Kaffeemaschinen – und das bei null Prozent Luftfeuchtigkeit: Grossraumbüros sind alles andere als gesund.
Publiziert: 07.02.2024 um 09:52 Uhr
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Aktualisiert: 07.02.2024 um 18:25 Uhr
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In einem Grossraumbüro zu arbeiten, wirkt sich negativ auf die Gesundheit aus. (Symbolbild)
Foto: Keystone
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Katharina Siegrist
Beobachter

Im Schlund der Hölle arbeiten oder im Grossraumbüro – das ist praktisch dasselbe. Das haben Studien gezeigt. Zumindest fast: Wer im Grossraumbüro arbeitet, schüttet 50 Prozent mehr Stresshormone (Adrenalin und Noradrenalin) aus und fehlt durchschnittlich doppelt so oft wie Kollegen in Einzelbüros. Doch selbst der Höllenschlund ist kein rechtsfreier Raum. Arbeitgeber müssen im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht alles tun, damit man bei der Arbeit gesund bleibt. Und auch Angestellte haben Rechte – wenn auch eher bescheidene. Ein Überblick, was man fordern kann und was nicht. 

Kein Recht auf einen eigenen Arbeitsplatz

Die schlechte Nachricht zuerst: Wer sein gemütliches Einzelbüro räumen muss und mit dem Laptop unter dem Arm in die Weiten eines Grossraumbüros entlassen wird, kann sich nicht wehren. Auch nicht dagegen, dass man keinen fixen Platz hat, sondern täglich woanders hingespült wird. Ausser, wenn das Recht auf einen eigenen Arbeitsplatz explizit im Arbeitsvertrag vereinbart ist.

Wo und wie man arbeitet, bestimmt der Arbeitgeber – und zwar im Rahmen des Weisungsrechts. Immerhin: Artikel 6 des Arbeitsgesetzes sieht vor, dass die Belegschaft über Fragen des «Gesundheitsschutzes» informiert und konsultiert werden muss. Dazu kann man auch die Umgestaltung von Büroflächen oder die Einführung von Desksharing zählen. Denn gerade das Desksharing kann ein Stressfaktor sein. Weil man nicht sicher ist, ob man am nächsten Tag einen sauberen und aufgeräumten Arbeitsplatz vorfindet – oder wer neben einem sitzt. Sprich mit Vorgesetzten: Vielleicht lässt sich eine Buchungsapp nutzen, mit der man einen Platz auch für einen längeren Zeitraum reservieren kann.

Tipp: Nimm deine persönlichen Gegenstände mit – zum Beispiel eine eigene Trinkflasche, einen schönen Stift oder einen kleinen Glücksbringer. So kannst du auch einen geteilten Arbeitsplatz etwas individuell gestalten. Das hilft, sich im Grossraumbüro wohlzufühlen. 

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Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

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Recht auf Ruhe und Konzentration

Leise Radiomusik oder Vogelgezwitscher: Das entspricht etwa 50 Dezibel – und damit dem Richtwert, den das Staatssekretariat für Wirtschaft für Arbeitsplätze empfiehlt. Die Realität sieht aber häufig anders aus: Arbeitskollegen, die in ihre Tastaturen hacken oder so laut telefonieren, als müssten sie ans andere Ende der Leitung schreien.

Aber nicht nur Lärm ist Gift für die Konzentration. Laut einer Studie der Gewerkschaft Unia fühlen sich 46 Prozent der Befragten durch «häufige Unterbrechungen» gestresst. Damit konzentriertes Arbeiten gelingt, braucht es Regeln – etwa dass man längere Telefonate nur in Sitzungszimmern oder lärmisolierten Kabinen führt, sein Handy auf «stumm» schaltet oder sich für einen gemeinsamen Schwatz in eine geeignete Zone zurückzieht. Zusätzlich kann der Arbeitgeber etwa abgeschirmte Kaffeeecken schaffen, Schallwände aufstellen oder schallabsorbierende Decken installieren. 

Angestellte haben zwar eine «Treuepflicht» – sie müssen mitziehen. Trotzdem: Suche das Gespräch, wenn es dir trotz allen Massnahmen zu laut ist – idealerweise zusammen mit anderen. Du könntest vorschlagen, dass eine Fachperson beigezogen wird. Das sieht auch die Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten vor.

Tipp: Falls du hochsensibel bist, an Migräneanfällen leidest oder das Grossraumbüro bei dir aus anderen Gründen übermässigen Stress auslöst: Arbeitgeber müssen auf Angestellte Rücksicht nehmen, die besonderen Schutz benötigen. Schlage zum Beispiel vor, vermehrt im Homeoffice zu arbeiten. Das hat einst sogar das Bundesgericht empfohlen.

Recht auf Privatsphäre

Eine vertrauliche Geschäftsmail beantworten, die Lohnabrechnung kontrollieren und dann das Restaurant für das Date am Feierabend reservieren – blöd nur, dass die Arbeitskollegin im Rücken auf den Bildschirm schielen und alles mitlesen kann. Unangenehm auch, wenn die Teamleiterin über die Reihen der Arbeitsplätze blickt, teuflisch grinst und die tatsächlichen An- und Abwesenheiten ihrer Mitarbeiter laufend mit deren digitalen Kalendern und Zeiterfassungssystemen abgleicht. Oder wenn sie quasi in Dauer-Liveschaltung beobachtet, wie man sich gegenüber Arbeitskollegen oder Kundinnen am Telefon verhält: Wer sich dauernd beobachtet oder überwacht fühlt, wird krank. Arbeitgeber müssen die Privatsphäre ihrer Angestellten also schützen. Dazu gehört, dass man auch einmal telefonieren kann, ohne dass jemand mithört – oder dass es genügend Rückzugsorte gibt, an denen man Vertrauliches besprechen kann. 

Tipp: Ein eigentliches Überwachungsregime macht Angestellte nicht produktiver – im Gegenteil. Falls die Privatsphäre an deinem Arbeitsplatz regelmässig verletzt wird: Appelliere ans Vertrauen und hebe die Eigenverantwortung hervor.

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