Noch stehe aber die Genehmigung durch den Grossen Rat aus, teilte die Kantonsregierung am Mittwoch in einem Communiqué mit. Die Jahre 2016 und 2017 seien entscheidend für die Projekte Parc Adula und Nationalpark Locarnese. An diesen letzteren soll mit 1,1 Millionen Franken der Grossteil der Tessiner Fördersumme fliessen.
400'000 Franken sollen dagegen dem Parc-Adula-Projekt überwiesen werden, Graubünden steuert 600'000 Franken bei. Die Eidgenossenschaft beteiligt sich mit 3 Millionen Franken.
Die Tessiner Regierung erhofft sich von der Förderung einen konkreten «Mehrwert» im Bereich der Biodiversität, der Landwirtschaft und dem Tourismus.
Die Vernehmlassung zur Charta des Parc Adula hatte ergeben, dass die 145 Quadratkilometer grosse Kernzone wegen der darin geplanten Einschränkungen einen wunden Punkt darstellen könnte.
Insgesamt gingen während der Vernehmlassung über 80 Stellungnahmen ein. Die meisten Eingaben betrefen laut der Tessiner Regierung empfindliche Themen der einzelnen Regionen, hauptsächlich im Zusammenhang mit den vorgesehen Einschränkungen in der Park-Kernzone.
Die Stellungnahmen werden aktuell geprüft, um gegebenenfalls Anregungen in die neue Version der Charta zu integrieren.
Für den Monat März werden auch die Bemerkungen des Bundesamtes für Umwelt zur Charta erwartet. Sie seien dann ebenfalls Bestandteil der Überlegungen bei der Verfassung der definitiven Version der Charta, hiess es damals von Seiten des Vereins.
Der ausformulierte Charta wird diesen Sommer oder Herbst in den 17 Gemeinden, die am Park beteiligt sind, zur Abstimmung gebracht, wie Patrick Walser, Leiter der Kommunikation des Vereins Parc Adula, auf Anfrage sagte. Ziel sei es, in allen Kommunen eine Zustimmung zu erreichen. Was geschieht, wenn es zu Ablehnungen der Charta kommt, ist offenbar noch nicht ganz geregelt.
Das für den zweiten schweizerischen Nationalpark vorgesehene Gebiet erstreckt sich von Disentis im Bündner Oberland bis nach Buseno im südlichen Misox und umfasst im Westen auch drei Tessiner Gemeinden.
Das Parkgebiet besteht aus einer 145 Quadratkilometer grossen Kernzone, wo strenge Naturschutzbestimmungen gelten sollen und einer 1085 Quadratkilometer grossen Umgebungszone, die ökologisch und ökonomisch nachhaltig entwickelt werden soll.
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