Es ist die absolute Horrorvorstellung: Gefilmt zu werden, ohne etwas davon zu wissen – und dann auch noch in einem so intimen Moment. Ein Informatiker (64) aus dem Kanton Aargau hat genau das gemacht. Weil er kontrollieren wollte, ob seine Lernenden sich ans Handyverbot halten, filmte er sie auf dem WC. Jetzt musste er sich dafür vor dem Bezirksgericht Lenzburg AG verantworten.
Der Ausbilder filmte seine Schützlinge aber nicht nur. Weil das Videomaterial ihn sexuell reizte, fing er an, die Dateien herunterzuladen und sogar über eine Filesharing-Software auch für andere zugänglich zu machen, wie das «Zofinger Tagblatt» berichtet.
Öffentlicher WC-Besuch fast unmöglich
Als die Sache aufflog und er zweimal angezeigt wurde, entschuldigte er sich zwar bei seinen Lernenden, sein Verhalten hat allerdings Spuren hinterlassen. Er könne nicht mehr auf öffentliche WCs gehen, ohne zuvor alles nach Kameras abgesucht zu haben, sagt ein Betroffener vor Gericht aus.
Für die Richterin ist bei der Urteilsverkündung klar: Der Beschuldigte sollte nicht mehr mit Lernenden arbeiten. Das Urteil fällt entsprechend aus. Neben einer bedingten Haftstrafe von 12 Monaten und Bussen von insgesamt 8000 Franken wird der Informatiker mit einem Tätigkeitsverbot belegt. (lrc)
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