Soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter sammeln jede Menge Daten über uns. Das hat nicht zuletzt die grosse BLICK-Serie gezeigt. Während diese Informationen besonders attraktiv für Unternehmen sind, um uns gezielt ihre Produkten anzudrehen, hat auch das Staatssekretariat für Migration (SEM) ein grosses Interesse an den vielen Daten.
Denn mit Facebook und Co. können Asylgesuche besser beurteilt werden. «Aus den Angaben, die Asylsuchende auf sozialen Netzwerken veröffentlichen, lassen sich unter Umständen Rückschlüsse ziehen, die für das Asylverfahren von Bedeutung sein können, zum Beispiel Hinweise auf familiäre Beziehungen», sagt Sprecher Martin Reichlin in der «NZZ am Sonntag».
Nicht klar definiert
Wie genau diese Informationen verwendet werden und welche Bedingungen vorhanden sein müssen, wird derzeit in einer internen Arbeitsgruppe diskutiert. Zentrale Frage hierbei: Dürfen Infos von Facebook und Co. tatsächlich als Beweise benutzt werden?
Näher bestimmt ist dies momentan nämlich nicht. In der Asylverordnung heisst es laut der «NZZ am Sonntag» nur: «Zur Überprüfung der Identität der asylsuchenden Person können weitere Abklärungen durchgeführt werden.» Ein vager Satz mit viel Platz für Interpretationsspielraum.
Auch wenn derzeit eine Arbeitsgruppe das Vorgehen bespricht, in der Realität ist der Facebook-Check längst angekommen und vom Bundesverwaltungsgericht in einem Fall sogar abgesegnet.
Frau postete Bilder auf Facebook
So wurde mit Hilfe von Facebook ein Nigerianer überführt. Seine Flucht-Version: Er sei in seiner Heimat verfolgt worden und deswegen in die Schweiz gekommen – ohne Papiere.
Das Bundesasylzentrum Zürich hakte nach, der Nigerianer verstrickte sich in Widersprüche über seine Fluchtroute. Ein Blick auf Facebook zeigte: Der Mann kam gar nicht aus Afrika, sondern aus Spanien. Dort hatte er ein Geschäft geführt. Seine Frau hatte Fotos von ihm gepostet.
Der Nigerianer legte dagegen Beschwerde ein, doch das Bundesverwaltungsgericht lehnte ab. Begründung: Durch die Facebook-Recherche hätten sich klare Hinweise ergeben. (jmh)