Im Jahr 2018 verkündete Hollywood-Ikone Barbra Streisand (79), ihre verstorbene Hündin Samantha gleich doppelt geklont zu haben – zwischen 50'000 und 100'000 Dollar soll sie dafür hingelegt haben. Heraus kamen Miss Violet und Miss Scarlett, die sich gleichen wie ein Ei dem andern. «Typisch Hollywood», vermag man zu denken. Doch was, wenn Haustier-Klonen auch in der Schweiz möglich wäre?
Das ist die Mission eines Genfers. Mit seiner Firma Swiss Pet Cloning möchte er Menschen ermöglichen, ihre Hunde und Katzen zu klonen, wie die «CH Media» berichtet. «Für immer mit dem Haustier zu leben», lautet das Versprechen, das auf der Website des Unternehmens gegeben wird. Die Idee dahinter: Vor oder nach dem Tod des geliebten Tiers werden Stammzellen entnommen. Damit werden dann Embryonen gezüchtet, die zum Schluss von einer tierischen Leihmutter ausgetragen werden. Kostenpunkt: bis zu 55'000 Dollar (rund 50'000 Franken) für einen Hund und 40'000 Dollar (rund 36'000 Franken) für eine Katze. Aber wie ähnlich werden sich die Tiere tatsächlich?
Zu 99 Prozent das gleiche Tier
Der Unternehmer hinter der Firma möchte anonym bleiben. Gegenüber «CH Media» erklärt er aber: «Zu 99 Prozent handelt es sich um den gleichen Körper der Katze oder des Hundes. Das Tier hat die gleichen Fellmuster, die höchstens minimal abweichen.» Der Charakter oder das Gedächtnis des Tiers könne hingegen nicht geklont werden.
Die Motivation des Genfers ist eine persönliche: Er selbst habe auch eine Katze und würde keinen Moment zögern, diese zu klonen. Und das, obwohl ihm bewusst sei, «dass das Thema ethische Fragen aufwirft». Starten konnte das Vermittlungsunternehmen bisher noch nicht: «Die Nachfrage ist zwar sehr gross, aber wir müssen noch einige Fragen klären», sagt der Unternehmer.
In der Schweiz gilt die Entnahme von Stammzellen als Tierversuch. Jeder Eingriff dieser Art muss deswegen bewilligt werden. Gemäss der Planung von Swiss Pet Cloning soll die Stammzellenentnahme in der Schweiz stattfinden und das eigentliche Klonen, das hierzulande nicht möglich ist, in China oder in den USA erfolgen.
Klonen in der Schweiz nicht möglich
Doris Schneeberger, Sprecherin des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, erklärt, dass ein Tierversuch nur stattfinden dürfe, wenn er unerlässlich sei. Sie betont: «Es ist somit ausgeschlossen, dass in der Schweiz Tiere ausserhalb eines wissenschaftlich gut begründeten Tierversuchs geklont werden können.»
Doch das ist nicht der einzige Stein im Weg des Vermittlungsunternehmens. Auch der kantonale Veterinärmediziner Michel Rérat habe sich eingeschaltet, wie der «Genfer Gratisanzeiger» berichtet. Er bemängelt, dass Swiss Pet Cloning zu wenig Angaben zum Verfahren mache. Gemäss Rérat wird es damit keine Genehmigung zur Stammzellenentnahme bei lebendigen Tieren geben. (aua)
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