Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hält in ihrem am Donnerstag publizierten Entscheid fest, dass nach wie vor ein dringender Tatverdacht bestehe. Den Beschluss fällte sie am 29. August.
Die Bundesanwaltschaft (BA) hat seit der letzten Haftverlängerung drei weitere Befragungen mit gambischen Staatsangehörigen durchgeführt. Dies geht aus dem aktuellen Entscheid hervor. In den gemachten Aussagen wird Sonko mit Folterhandlungen in Verbindung gebracht.
Das Bundesstrafgericht stützt sich in seinem Beschluss auch auf unabhängige Berichte von UN-Sonderberichterstattern zu Gambia.
Folter zugelassen
Sonko wird vorgeworfen, als Generalinspektor der gambischen Polizei und als Innenminister zwischen 2006 und September 2016 für Folterhandlungen und Handlungen gegen die sexuelle Integrität durch ihm unterstellte Polizeikräfte, Gefängnispersonal oder diesen nahe stehende Gruppen verantwortlich zu sein.
Seit Ende Januar ist Sonko in der Schweiz inhaftiert. Zunächst lebte er einige Monate unbehelligt als Asylsuchender in einem Durchgangszentrum im bernischen Lyss. Nach einer Strafanzeige der Nichtregierungsorganisation Trial International wurde er festgenommen.
Eine Beschwerde gegen die letzte Verlängerung der Untersuchungshaft wies das Bundesgericht mit Urteil vom 16. August endgültig ab. Auch der aktuelle Entscheid des Bundesstrafgerichts kann nach Lausanne weitergezogen werden. (SDA)