Jeton G. wird verdächtigt, Anfang März in Zürich-Affoltern den 30-jährigen Türsteher Boris R. aus Montenegro erschossen zu haben. Es war nicht das erste Delikt des 30-Jährigen. Er war bereits mit 16 ein Intensivtäter. Raub, Diebstahl, Drohungen gingen auf sein Konto.
Der Zürcher Regierungsrat erklärt in einer Antwort auf eine SVP-Interpellation nun, weshalb der vorbestrafte Jeton G. eingebürgert wurde. Zum Zeitpunkt der Einbürgerung im Jahr 2000 hätten die Einbürgerungsbehörden noch keinen Zugriff auf Strafregister gehabt.
Der Zugriff auf das schweizerische Strafregister sei den kantonalen Einbürgerungsbehörden erst im Jahr 2008 ermöglicht worden, schreibt die Regierung in der am Donnerstag veröffentlichten Antwort.
Die Behörden hätten somit keine Hinweise darauf gehabt, dass der Einbürgerungskandidat vorbestraft gewesen sei. Wäre der damals 16-jährige Kosovo-Albaner heute wieder Einbürgerungskandidat, würde er somit abgelehnt.
Einbürgerungen von Erwachsenen sind nur möglich, wenn der Strafregisterauszug keinen Eintrag enthält und kein Strafverfahren hängig ist. Bei Jugendlichen müssen allfällige Strafen vollzogen und Schutzmassnahmen aufgehoben sein. Auch sie dürfen zudem keine hängigen Verfahren haben. (SDA)