Türke verprügelt anderen Autofahrer mit Schlagstock
Abrechnung an der Tankstelle!

Über drei Jahre hat es gedauert, bis Salim U. (28) endlich vor Gericht erscheinen musste. Der Türke hat einen anderen Autofahrer traktiert – mit einem Schlagstock. Doch ins Gefängnis muss er nicht.
Publiziert: 22.05.2017 um 23:51 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2018 um 16:47 Uhr
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Salim U. (28, l.) gestern mit seinem Anwalt auf dem Weg ins Bezirksgericht Zofingen AG.
Foto: Stefan Bohrer
Ralph Donghi

Salim U.* (28) brannten alle Sicherungen durch. Der Türke hat einen Autofahrer nach einem Streit mit einem Schlagstock traktiert. Doch das Bezirksgericht Zofingen AG schickt ihn dafür für keinen einzigen Tag in den Knast. U. muss nur eine Busse zahlen.

Dabei war die Tat kein Lausbubenstreich. 8. März 2014, 17 Uhr: Auf der Hauptstrasse zwischen Aarburg AG und Olten SO provozieren sich ein Audi und ein Mercedes. In Olten stoppen die Autos – es kommt zum Streit. Mittendrin: Der Lenker des Audis mit seinem Kumpel U. und ihre Kontrahenten, zwei Brüder im Mercedes. Nach einem Wortgefecht löst sich der Disput wieder auf.

Weg mit Auto versperrt

Doch kurz darauf treffen sich die Sreithähne wieder. Bei einer Tankstelle in Aarburg. Jetzt versperrt der Kumpel von U. mit seinem Auto den Brüdern den Weg. Die Lage eskaliert. U. stürmt auf einen der Brüder zu. Der schubst ihn weg.

Jetzt lässt U. laut Anklage einen Teleskopschlagstock ausfahren und schlägt seinem Widersacher auf den Kopf! Dieser erleidet eine Quetschwunde und bricht sich bei der Abwehr einen Finger. U. sagt: «Ich schlug ihn nur auf die Hand. Dabei muss ein Teil des Stocks abgebrochen und an seinen Kopf geflogen sein.»

Täter plädiert auf Notwehr

Zu BLICK sagt U.: «Ich hatte nur zur Verteidigung einen Schlagstock und habe heute keinen mehr.» Vor Gericht plädiert der Take-away-Angestellte auf Notwehr.

Nach der Verhaftung werden bei U. zwei weitere Schlagwaffen sichergestellt. Und: Er war in eine Messerstecherei verwickelt, kiffte und wurde 2014 mit Gras am Steuer erwischt. Doch vor Gericht ist das Kiffen verjährt. Und für die Messerstecherei fehlen die Beweise.

Doch für die Waffendelikte, das Fahren unter Drogen und die Schlagstock-Attacke wird U. verurteilt. Er fasst eine bedingte Geldstrafe von 11’775 Franken und eine unbedingte Busse von 750 Franken. Nach dem Urteil lächelt Salim U.

* Name der Redaktion bekannt

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