Der Luzerner Regierungsrat hat am Montag zwei Vorstösse zu den Tempo-30-Zonen auf Kantonsstrassen innerorts beantwortet. Auf Antrag von Gemeinden beschränkt der Kanton vermehrt die Geschwindigkeit in Dörfern auf verkehrsorientierten Strassen, auf welchen grundsätzlich Tempo 50 gilt, auf maximal 30 Kilometer pro Stunde. Bürgerliche Politiker und Automobilverbände kritisieren dies.
Kantonsrat Daniel Keller (SVP) verlangt mit einem Postulat ein Moratorium für neue Geschwindigkeitsreduktionen. Dieses soll so lange gelten, bis die Stimmberechtigten über die Volksinitiative der SVP abgestimmt haben, welche sich für Tempo 50 innerorts einsetzt.
Der Regierungsrat lehnt den Vorstoss ab. Eine Volksinitiative könne keine Vorwirkung haben, teilte er mit. Das Ergebnis einer Abstimmung lasse sich nicht vorwegnehmen.
Planungsbericht verlangt
Den zweiten Vorstoss, eine Motion von Georg Dubach (FDP), will der Regierungsrat teilweise entgegennehmen. Dubach verlangt von der Kantonsregierung einen Planungsbericht zu dem Thema, weil es dazu vielerorts Unsicherheiten gebe.
Der Bericht soll die nationale und kantonale Rechtslage darlegen und aufzeigen, wie der Kanton künftig Gesuche für Tempo 30 umsetzen wolle, erklärte Dubach. Bis das Parlament den Planungsbericht besprochen habe, sollten hängige Gesuche für Temporeduktionen in den Dörfern sistiert werden.
Die geforderte Sistierung lehnt der Regierungsrat auch hier ab. Er beruft sich dabei auf ein Rechtsgutachten, das gegen ein Moratorium die lange Dauer bis zur parlamentarischen Behandlung eines Planungsberichts anführt.
Versachlichung der Diskussion
Die Hauptforderung der Motion nach einem Planungsbericht unterstützt der Regierungsrat aber. Er erhofft sich davon eine Versachlichung der Diskussion, wie er schreibt. Er beantragt dem Kantonsrat deswegen, die Motion teilweise zu überweisen.
Nach Angaben der Kantonsregierung werden derzeit sechs Projekte für Tempo 30 auf Kantonsstrassen umgesetzt. Bei sechs weiteren Vorhaben, die aus Sicherheits- oder Lärmschutzgründen gestartet wurden, ist die Planung weit fortgeschritten. Dazu kommen 17 Anträge von Gemeinden, die in Bearbeitung sind.
Der Regierungsrat schreibt, dass das Personal, das in der Verwaltung und in externen Fachbüros Gesuche um Geschwindigkeitsreduktionen behandle, knapp sei. Er rät den Gemeinden deswegen, davon abzusehen, neue Gesuche einzureichen. (SDA)
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