Trotz gewonnener Abstimmung in Winterthur
23-Fr-Mindestlohn verzögert sich wegen Rekurs

Gegen die Einführung eines Mindestlohns in Winterthur ist ein Rekurs eingereicht worden. Die Inkraftsetzung des Mindestlohns verzögert sich damit bis auf Weiteres, wie die Stadt am Donnerstag mitteilte.
Publiziert: 07.09.2023 um 08:09 Uhr
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Aktualisiert: 07.09.2023 um 08:18 Uhr
Von der Einführung eines Mindestlohns von 23 Franken in Winterthur würden rund 3600 Personen profitieren. (Symbolbild)
Foto: GAETAN BALLY

Die Winterthurer Stimmberechtigten hatten einem Mindestlohn von mindestens 23 Franken pro Stunde am 18. Juni mit einem Ja-Stimmenanteil von 65,5 Prozent zugestimmt. Arbeitgeberverbände kündigten in der Folge an, gegen die Vorlage auf juristischem Weg vorgehen zu wollen.

Über deren inzwischen eingereichten Rekurs wird als Erstes der Bezirksrat befinden. Dessen Entscheid kann dann ans kantonale Verwaltungsgericht und ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Gelten soll der Mindestlohn für alle, die in der Stadt Winterthur arbeiten. Profitieren würden davon rund 3600 Personen, zwei Drittel davon sind Frauen, die beispielsweise in der Reinigungsbranche, in der Gastronomie oder im Detailhandel arbeiten.

Eingereicht hatte die Initiative «Ein Lohn zum Leben» SP, AL, Grüne und Gewerkschaften. Die Bürgerlichen waren gegen den Mindestlohn und warnten vor Arbeitsplatzabbau sowie teureren Produkten und Dienstleistungen. Eine ähnliche Initiative für einen kommunalen Mindestlohn war auch in der Stadt Zürich. (SDA)

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