Die Winterthurer Stimmberechtigten hatten einem Mindestlohn von mindestens 23 Franken pro Stunde am 18. Juni mit einem Ja-Stimmenanteil von 65,5 Prozent zugestimmt. Arbeitgeberverbände kündigten in der Folge an, gegen die Vorlage auf juristischem Weg vorgehen zu wollen.
Über deren inzwischen eingereichten Rekurs wird als Erstes der Bezirksrat befinden. Dessen Entscheid kann dann ans kantonale Verwaltungsgericht und ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Gelten soll der Mindestlohn für alle, die in der Stadt Winterthur arbeiten. Profitieren würden davon rund 3600 Personen, zwei Drittel davon sind Frauen, die beispielsweise in der Reinigungsbranche, in der Gastronomie oder im Detailhandel arbeiten.
Eingereicht hatte die Initiative «Ein Lohn zum Leben» SP, AL, Grüne und Gewerkschaften. Die Bürgerlichen waren gegen den Mindestlohn und warnten vor Arbeitsplatzabbau sowie teureren Produkten und Dienstleistungen. Eine ähnliche Initiative für einen kommunalen Mindestlohn war auch in der Stadt Zürich. (SDA)