Die Regenfälle am Wochenende haben die Situation in der Ostschweiz nicht entspannt. Auf das Kantonsgebiet seien nur einige wenige Regentropfen gefallen, begründete der Kanton Thurgau ein ab kommendem Freitag geltendes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.
Die für diese Jahreszeit aussergewöhnliche Trockenheit verlange nach besonderen Massnahmen, heisst es weiter. Die Oberböden in den Wäldern, aber auch die Wiesen und Äcker seien sehr trocken. Bäume zeigten Stresssymptome: Früchte würden abgeworfen, Blätter verfärbten sich.
Am Dienstag zog der Kanton St. Gallen nach. Dort gilt ab sofort ein gleichlautendes Feuerverbot. Wie im Thurgau wird vorläufig auf ein absolutes Feuerwerksverbot am 1. August verzichtet.
Im ganzen St. Galler Kantonsgebiet ist es aber untersagt, sogenannte «Himmelslaternen», Ballone mit Wunderkerzen, Glücks- und Wunschlaternen oder Kong-Ming-Laternen steigen zu lassen.
Weiter wird die Bevölkerung zum Wassersparen aufgefordert. Es sollen nach Möglichkeit keine Autos gewaschen, Gärten bewässert oder private Swimmingpools aufgefüllt werden.
Ein ähnliches Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe gilt schon länger für grosse Teile von Graubünden. In den Kantonen Wallis und Tessin ist - wie in den Bündner Südtälern - sogar ein absolutes Feuerverbot im Freien in Kraft.
Die Folgen der Trockenheit zeigen sich in unterschiedlichem Ausmass quer durch die Schweiz. An einigen kleineren und mittleren Flüssen seien Niedrigwasserabflüsse gemessen worden, wie sie nur alle fünf Jahre aufträten, hält das Bundesamt für Umwelt in seinem aktuellen Lagebericht fest. In der Aare, der Reuss, der Limmat und im Hochrhein lägen die Abflussmengen nahe am saisonalen Tiefststand.
Diese Entwicklung hat je nach Region Folgen für die Lebewesen im Wasser: So mussten im Thurgau wegen der tiefen Pegelstände bisher knapp 30 Kilometer Fliessgewässer abgefischt werden.
Die Lage ist allerdings nicht überall gleich kritisch: Im Genfer- und Thunersee oder am Lago Maggiore werden durchschnittliche Wasserstände gemessen. Auf tiefem Niveau liegen hingegen die Pegel von Boden-, Vierwaldstätter-, Walen-, Zürich- und Zugersee.
Die Situation verschärft sich, weil Landwirtschaftsbetriebe wegen der ausbleibenden Niederschläge zunehmend auf Wasser aus Bächen und Flüssen angewiesen sind: Werden die Felder nicht künstlich bewässert, trocknen sie aus.
Im Thurgau gilt aber schon länger ein Wasserentnahmeverbot für Oberflächengewässer. Davon sind vor allem Gemüsebauern betroffen. Ausgenommen sind bisher der Bodensee oder der Rhein.
Im Kanton Zürich können neu die Gemeinden über solche Wasserentnahmen entscheiden. Dies teilte das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) am Dienstag mit. Grund für die Übertragung der Kompetenzen ist die steigende Zahl von Gesuchen für die Bewässerung von landwirtschaftlichen Kulturen.
Die Gemeinden dürfen die Wasserentnahme für ganz bestimmte, leistungsfähige Gewässer bewilligen. Dazu zählen Zürich-, Greifen- und Pfäffikersee sowie die Flüsse Rhein, Thur, Limmat, Sihl, Reuss und Glatt. Für die übrigen Gewässer bleibt das AWEL zuständig. Die Stadt Uster hat bereits reagiert - sie richtet wie im Hitzesommer 2003 am Greifensee eine zentrale Wasserentnahmestelle ein.
Am Bodensee zeigen sich erste Auswirkungen der tiefen Pegelstände: Am deutschen Ufer kann eine Landestelle von den Bodensee-Schiffsbetrieben wegen der zu geringen Wassertiefe nicht mehr angefahren werden. Teilweise muss auch mit Verzögerungen beim Ein- und Ausstieg gerechnet werden, weil die Kursschiffe nicht mehr längs anlegen können.
Trotz der ungewöhnlichen Trockenheit: Mit einer flächendeckenden Wasserknappheit sei derzeit nicht zu rechnen, teilt das Bundesamt für Umwelt mit. Die Schweiz verfüge über grosse Wasserreserven. 80 Prozent des schweizerischen Trinkwassers würden aus Grundwasser gewonnen, das erst mit grosser Verzögerung auf die Trockenheit reagiere.