Acht Personen stehen ab Dienstag vor dem Gericht in Moutier BE. Sie sollen für den Unfall 2017 im Hafen von La Neuveville am Bielersee verantwortlich sein, bei dem Claire S.* (†24), ihr Hund und eine Niederländerin (†53) ums Leben kamen. Acht Angeklagte müssen sich nun wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Das Urteil wird am 6. Dezember erwartet.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten fahrlässige Tötung vor. Drei von ihnen werden zudem der Verletzung von Bauvorschriften beschuldigt.
Der Hund Makani hatte am 15. Mai 2017 im Hafen von La Neuveville einen Zaun berührt und war darauf leblos ins Wasser gefallen. Seine Besitzerin tauchte ins Wasser, um das Tier hinauszuziehen und erlitt dabei einen Stromschlag. Eine Passantin, die helfen wollte, erlitt das gleiche Schicksal.
Leck an der Stromversorgung?
Der Unfall hatte landesweit für Aufsehen gesorgt. Laut damaligen Polizeiangaben verspürten auch mehrere Personen einen Stromstoss, als sie den Opfern helfen wollten.
Laut Staatsanwaltschaft hatte es ein Leck an der Stromversorgung gegeben, das durch ein beschädigtes Stromkabel an der Hafenabsperrung verursacht wurde. Der Strom sei dann über einen Steg in den See geleitet worden. Das Sicherheitssystem der elektrischen Anlage habe sich nicht automatisch ausgeschaltet.
«Müssen für Fehler geradestehen»
«Ich bin immer noch sehr traurig und wütend», sagte die sichtlich mitgenommene Mutter der jungen Frau am Dienstag vor Gericht. Seit über sechs Jahren warte sie darauf zu erfahren, was wirklich passiert sei. «Ich hoffe auf eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung.»
Auch der Vater erhofft sich Gerechtigkeit, wie er vor Gericht sagte. Seiner Meinung nach habe es schwere berufliche Verfehlungen gegeben. «Ich habe meine Tochter verloren, ich habe die Freundschaft zwischen den Angeklagten und uns verloren. Diese Leute müssen für ihre Fehler geradestehen», sagte er vor der Einzelrichterin.
Probleme hätten möglicherweise erkannt werden können
Angeklagt sind zum einen die Personen, die den betroffenen Abschnitt der elektrischen Anlage installiert hatten. Zum anderen sind ehemalige Mitarbeitende der Gemeinde betroffen. Sie sollen das Sicherheitssystem der Anlage verändert haben, ohne dass zuvor alle notwendigen Massnahmen getroffen worden wären.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, die Vorsichtsregeln und geltenden Vorschriften nicht berücksichtigt zu haben: «Mit einer vorschriftsgemässen Kontrolle hätten mögliche Probleme an der elektrischen Anlage beziehungsweise an der 2016 vorgenommenen Erweiterung erkannt werden können.»
Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland befasst sich an neun Verhandlungstagen mit dem komplexen Fall. Das Urteil soll am 6. Dezember verkündet werden. (SDA)
*Name bekannt