Tourismus
Ständerat für Verbot von Preisklauseln der Buchungsplattformen

Online-Buchungsplattformen sollen Schweizer Hoteliers keine Mindestpreise vorschreiben dürfen. Der Ständerat will die engen Preisparitätsklauseln verbieten. Er hat dazu eine Motion von Pirmin Bischof (CVP/SO) mit 34 zu 5 Stimmen angenommen.
Publiziert: 06.03.2017 um 19:55 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 23:28 Uhr
Online-Buchungsplattformen sollen Schweizer Hoteliers keine Mindestpreise vorschreiben dürfen. Das hat der Ständerat entschieden.
Foto: KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI

So genannte enge Preisparitätsklauseln verpflichten die Hotels, auf ihrer eigenen Internetseite den Preis auf einer oder mehreren Buchungsplattformen nicht zu unterbieten. Bischofs Motion fordert ein Verbot solcher Klauseln. Das nächste Wort hat der Nationalrat.

Der Ständerat folgt mit seinem Entscheid der Wirtschaftskommission (WAK). Diese war nach Anhörungen in der Branche zum Schluss gekommen, dass die Vorgabe der Buchungsplattformen den Wettbewerb behindert. Denn nur Buchungsplattformen würden profitieren.

Buchungsplattformen böten zwar Erleichterungen, sagte Motionär und Kommissionssprecher Bischof im Rat. Doch mit ihrer Marktmacht könnten sie die Preispolitik der Hotels massiv einschränken. Sie könnten zum Beispiel, wenn das Haus nicht ausgebucht sei, im Internet keine Preisnachlässe anbieten.

Nach Angaben der WAK haben die vier grossen Nachbarländer die enge Preisparitätsklauseln bereits verboten oder sind daran, es zu tun. Die direkten Konkurrenten der Schweizer Hotels erhielten damit einen Vorteil. Im Ständerat fand Bischof viel Unterstützung - fast die Hälfte der Ratsmitglieder unterschrieben den Vorstoss.

Ruedi Noser (FDP/ZH) stellte sich als einziges WAK-Mitglied gegen die Motion. Es könne an der guten Dienstleistung liegen, dass die Hotels bereit seien, die hohen Kommissionen der Plattformen zu bezahlen, mutmasste er. Angebote würden damit transparenter, und die Auslastung der Hotels sei dank der Plattformen gestiegen.

Die Hotels hätten durchaus Spielraum bei den Preisen, sagte Noser. Sie müssten zum Beispiel nicht alle Zimmer auf einer Buchungsplattform anbieten. Stammgäste und direkt anrufende Kunden könnten sie bevorzugen. Aktionen seien nicht ausgeschlossen, sondern können über die Plattform weltweit bekanntgemacht werden.

Auch der Bundesrat lehnt die Motion ab. Seiner Meinung nach schützt das Kartellgesetz den Wettbewerb ausreichend. Sollten die engen Preisparitätsklauseln den Wettbewerb unzulässig einschränken, könne die Wettbewerbskommission (WEKO) eingreifen.

Zur Diskussion steht im Parlament nur ein Verbot der engen Preisparitätsklauseln. Bereits verboten sind so genannte weite Preisparitätsklauseln. Diese hatten Hoteliers gezwungen, auf allen Vertriebskanälen einen gleich hohen Preis zu fordern.

Online-Buchungsplattformen gewinnen bei Hotels immer grösseres Gewicht. Das zeigt eine vor Kurzem veröffentlichte Umfrage des Institut für Tourismus der Fachhochschule Westschweiz Wallis in Siders. 2016 stieg ihr Anteil bei Buchungen in der Schweiz gegenüber dem Vorjahr um 6,7 Prozent auf rund 27 Prozent.

Die drei Plattformen Booking, Expedia und HRS beherrschen gemäss der Umfrage das Geschäft. Die Fachhochschule schätzt den Gesamtumsatz von booking.com, Expedia und HRS auf mehr als 1 Milliarde Franken und die von den Hotels an die Plattformen bezahlten Kommissionen auf 150 Millionen Franken.

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