Untersuchung zum Fall Adeline
Vernichtendes Zeugnis für den Kanton Genf

Die PUK des Genfer Kantonsparlaments stellt dem Kanton Genf im Zusammenhang mit dem Mord an der Soziotherapeutin Adeline Morel (†34) ein schlechtes Zeugnis aus. Dem Resozialisierungszentrum La Pâquerette seien zu viele Freiheiten eingeräumt worden.
Publiziert: 18.04.2018 um 10:28 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 22:40 Uhr
Trauernde schreiben bei einer Gedenkveranstaltung in einem Buch ihre Gedanken über die ermordete Therapeutin Adeline nieder.
Foto: Keystone

Das Zentrum La Pâquerette wurde zu wenig beaufsichtigt, und es gab zu wenig Direktiven, wie aus dem Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) des Genfer Kantonsparlaments hervorgeht. Zudem kam es in La Pâquerette zu zahlreichen internen Konflikten. Diese ergaben sich auch aus der Organisation.

Das Resozialisierungszentrum war dem Generalsekretariat der Genfer Universitätsspitälern (HUG) unterstellt. Es befand sich jedoch in einem Stockwerk der Strafanstalt Champ-Dollon, welche dem Genfer Sicherheitsdepartement angehörte.

Fehlende Schlichtung

Die Regierung griff nie in die Konflikte zwischen dem medizinischen Fachpersonal der Soziotherapie und dem Gefängnispersonal ein, welches die Sicherheit überwachte, wie der Bericht kritisiert. «Diese fehlende Schlichtung hat die Sicherheit der Anstalt verschlimmert.»

Die Soziotherapeutin Adeline Morel (†34) war am 12. September 2013 während eines Freigangs von Häftling Fabrice Anthamatten (43) getötet worden. Der Täter war wegen zweier 1999 und 2001 begangenen Vergewaltigungen zu einer Freiheitsstrafe von zwanzig Jahren verurteilt worden. Er sass in La Pâquerette ein. Das Zentrum wurde nach dem Tötungsdelikt geschlossen und durch die modernere Anstalt Curabilis ergänzt.

Knapp ein Jahr nach dem Tötungsdelikt setzte der Genfer Grosse Rat PUK ein, welche die Rolle des Kantons Genf unter die Lupe nahm. Die PUK beantragte mehrmals eine Fristerstreckung für die Publikation ihres Berichtes.

Urteil rechtskräftig

Juristisch ist der Mord an Adeline inzwischen abgeschlossen. Das Genfer Kriminalgericht verurteilte den Täter Anthamatten am 24. Mai 2017 zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und einer ordentlichen Verwahrung. Weil weder Anklage noch Verteidigung das Urteil anfochten, wurde es Anfang Juli 2017 rechtskräftig. (SDA/noo)

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