Tödlicher Streit in Schaffhausen
Gast erschlägt Kellner wegen blutigem Lamm

Weil ein Stück Lammfleisch zu wenig lang in der Pfanne lag, versetzt ein Gast dem Kellner beim Einkassieren eine Kopfnuss. Ein halbes Jahr später stirbt das Opfer an den Hirnschädigungen. Jetzt steht der Prügler vor Gericht.
Publiziert: 02.07.2015 um 17:06 Uhr
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Aktualisiert: 09.10.2018 um 00:27 Uhr
Das Lammfleisch wurde zu blutig gebraten und serviert!

Saignant, à point oder bien cuit: die Garstufe des Fleisches ist ein Streitpunkt, bei dem die jeweiligen Esser kaum mit sich diskutieren lassen. In Schaffhausen ging die Frage des guten Geschmacks aber so weit, dass sie mit einem Toten endete.

Im Juni vor drei Jahren ist D. (67) mit einem Freund zum Essen im serbischen Kulturverein verabredet. Dessen Lammfleisch wurde so blutig serviert, dass sich D. für ihn bei Kellner S. beschwerte. «Ein verbaler Disput mit wenig Schmeichelhaftem», beschreiben die «Schaffhauser Nachrichten» den Streit zwischen den drei Männern, die sich alle seit vielen Jahren kannten.

S. sei dabei «dem Kopf von D. sehr nahe» gekommen, woraufhin dieser aufstand und S. die Faust ins Gesicht schlug. Ein zweiter Schlag streifte das Opfer, das bereits zu Boden sank, nur noch. Der Kellner prallte mit dem Kopf auf den Betonboden und blieb liegen – Atemstillstand.

Ein halbes Jahr später starb der zweifache Familienvater an den Folgen der Hirnschädigungen.

Täter brach sich Mittelhandknochen

Gestern musste sich D. wegen fahrlässiger Tötung und schwerer Körperverletzung vor dem Schaffhauser Kantonsgericht verantworten. «Es tut mir sehr, sehr leid, dass das passiert ist», zitiert ihn die Zeitung. «Ich traue mich nicht mehr unter die Leute, weil sie mit Fingern auf mich zeigen und sagen, ich sei der Mann, der einen anderen umgebracht hat.»

D.s Verteidiger sprach vor Gericht von «unglücklichen Kausalzusammenhängen» und sagte, der Faustschlag sei nicht übermässig hart gewesen – das, obwohl sich sein Mandant dabei den Mittelhandknochen brach. Die Staatsanwaltschaft forderte drei Jahre Gefängnis.

Weil der Täter geständig war und vor allem, weil er Reue zeigte, fiel das Urteil milder aus, als von den Klägern beantragt. Neben Geldstrafe und Busse bekam D. zwei Jahre auf Bewährung. (lex)

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