Das oberste Schweizer Gericht hatte im Februar dieses Jahres entschieden, dass der Besitzer der Hunde seinen Bestand von über 50 auf 19 Tiere reduzieren muss (BLICK berichtete). Es bestätigte damit ein Urteil des Berner Verwaltungsgerichts. Dieses war zum Schluss gekommen, die Hunde von Fritz «Wolf» Bühlers (44) hätten nicht genügend Bewegung.
Bei einem Bestand von über 50 Tieren seien drei zu hundert Prozent beschäftigte Personen nötig, um die Hunde - die meisten davon Schlittenhunde - zu betreuen. Dieses Personal sei aber auf dem Betrieb des Züchters nicht vorhanden.
Der Husky-Halter betonte stets, er brauche so viele Hunde, um als Anbieter von Hundeschlittenfahrten mehrere Gespanne einsatzbereit halten zu können. Die Schlittenhunde seien die Grundlage seiner Existenz.
Bühler missachtete die Frist des Gerichts
Das Bundesgericht stützte die Vorinstanz und erkannte in der Reduktion des Bestandes keinen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit und auch keine Verletzung der Verhältnismässigkeit.
Der Züchter hat nun die vom Bundesgericht gesetzte Frist zum Abbau seines Bestands missachtet, wie der Kanton Bern mitteilte. Deshalb ging der Veterinärdienst mit Unterstützung der Kantonspolizei und des Kompetenzzentrums für Armeetiere und Veterinärwesen gegen den Mann vor. Dies nach einem mehrjährigen Tierschutzverfahren.
Die Tiere - vornehmlich Huskys und Siberian Huskys - waren bei der Beschlagnahmung in gutem Zustand. Die Armee wird die Hunde bis zu ihrem Verkauf unterbringen und betreuen. Der Kanton Bern informiert Interessenten im Internet, wie sie vorgehen müssen, wenn sie einen Hund kaufen wollen. (SDA)