Auf einen Blick
- Erster Vogelgrippefall der Saison in der Schweiz
- Kontroll- und Beobachtungsgebiete zum Schutz der Geflügelhaltung
- Tiere nicht berührern
«Am 11. November 2024 wurde bei einem toten Schwan im Kanton Uri das Vogelgrippevirus H5N1 festgestellt», heisst es in einer Mitteilung vom 13. November.
«Der Schwan wurde im Gebiet des Reussdeltas aufgefunden. Es handelt sich um den ersten Nachweis in der Schweiz in dieser Saison.» Das Laboratorium der Urkantone habe in Absprache mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ein Kontroll- und ein Beobachtungsgebiet eingerichtet.
Dynamische Lage
Das Kontrollgebiet umfasse das Gebiet im Umkreis von einem Kilometer, das Beobachtungsgebiet habe einen Radius von drei Kilometern. In diesen Gebieten gelte für Halter von Geflügel Anforderungen, um den potenziellen Einzug des Virus in die Geflügelhaltung zu verhindern. «Die Anforderungen beinhalten Biosicherheitsmassnahmen und Schutzmassnahmen zur Verhinderung eines Kontakts des Hausgeflügels mit Wildvögeln.»
Die Situation in Europa sei aktuell dynamisch, hiesst es weiter. Das BLV beobachte die Lage in der Schweiz und im Ausland aufmerksam. «Der Bevölkerung wird empfohlen, tote Wildvögel nicht zu berühren. Sie sollen der kantonalen Jagdverwaltung beziehungsweise Wildhut mit dem genauen Standort gemeldet werden.»