Tiefer fliegen, Prüfung ablegen
EU-Gesetze versauen Schweizer Drohnen-Piloten den Spass

Eine Drohne zu fliegen macht Spass. Doch aus Sicherheitsgründen ist nicht alles erlaubt. Und ab nächstem Jahr ändert sich einiges.
Publiziert: 17.07.2020 um 11:47 Uhr
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Per 1. Januar 2021 ändern die Gesetze zum Drohnenflug.
Foto: Philippe Rossier

Lange hatte die Schweiz ihre eigenen Regeln zur Handhabung von Drohnen. Doch das ändert sich nun. Sie übernimmt das EU-Recht.

Eigentlich wäre die neue Drohnenregulierung für Juni dieses Jahres vorgesehen gewesen. Doch aufgrund der Corona-Krise gelten die neuen Regeln nun ab nächstem Jahr, wie das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) schreibt.

Höchstens 120 Meter über Boden

Das EU-Recht unterscheidet zwischen drei Kategorien für den Betrieb von Drohnen. Die wichtigste für alle Hobbypiloten ist die offene Kategorie, weil darunter die meisten in der Freizeit betriebenen Drohnen fallen.

Und in dieser Kategorie ändert sich einiges: Nun gibt es eine Registrierungspflicht für Drohnen mit einem Gewicht von 250 Gramm oder mehr. Dazu müssen die Piloten solcher Drohnen online eine Prüfung ablegen.

Doch auch leichtere Drohnen unter 250 Gramm müssen registriert werden, sobald sie eine Kamera haben. Auch die Flughöhe wird angepasst: Drohnen müssen zwar wie bisher mit Sichtkontakt geflogen werden, dürfen dann aber höchstens 120 Meter über dem Boden fliegen.

Über Menschenansammlungen darf nicht geflogen werden

Zudem wird das Gewicht heruntergeschraubt: Ab 2021 gilt neu eine untere Gewichtslimite von 250 Gramm statt 500 Gramm. Das bedeutet, dass nun Drohnen unter 250 Gramm einzig Naturschutzgebiete und die unmittelbare Nähe zu Flughäfen meiden müssen. Über Menschenansammlungen darf in der offenen Kategorie generell nicht geflogen werden.

Wer Drohnen selbstständig abheben lassen will, muss mindestens 12 Jahre alt sein. Doch auch jüngere Kinder dürfen eine Drohne fliegen, sofern eine mindestens 16 Jahre alte Aufsichtsperson dabei ist. (sib)

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