Die Anzeige komme einer «schweren Verletzung ihrer Pflichten als Magistratspersonen» gleich, heisst es in der am Donnerstag verschickten Medienmitteilung des Justizrates.
Die beiden Richter hätten den Gerichtspräsidenten angezeigt, obwohl sie gewusst hätten, dass dieser Vorwurf unbegründet sei.
Der Gerichtspräsident des kantonalen Strafgerichts in Lugano war Anfang September vom Vorwurf der Pornografie entlastet worden. Zur Untersuchung des Strafantrags war ein ausserordentlicher Staatsanwalt aus dem Kanton Graubünden eingesetzt worden.
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