Vor Bundesstrafgericht
Beschuldigter Syrer lehnt Übersetzer ab

Beim Prozess gegen einen in der Schweiz lebenden Syrer wegen versuchter Nötigung hat der Beschuldigte den Übersetzer abgelehnt. Dies, weil der Mann nicht sagen wollte, ob er Muslim ist. Dem 30-Jährigen wird eine schwere psychische Störung attestiert.
Publiziert: 29.05.2024 um 11:45 Uhr
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Aktualisiert: 29.05.2024 um 13:58 Uhr
Vor dem Bundesstrafgericht hat am Mittwoch ein Prozess gegen einen 30-jährigen in den Schweiz lebenden Syrer begonnen.
Foto: Alessandro Crinari
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SDASchweizerische Depeschenagentur

«Das ist eine unfaire Gruppe dort auf dem Stuhl», sagte der Beschuldigte am Mittwoch vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona. Wenn der Übersetzer nicht sage, ob er Muslim sei, solle er den Saal verlassen. Die vorsitzende Richterin wies den Mann auf sein Recht, die Aussage zu verweigern, hin.

Die Bitte des Anwalts des Beschuldigten, dem Mann die Handschellen abzunehmen, schlug das Gericht nach kurzer Beratung aus. Aufgrund des «bisher gezeigten Verhaltens» würden die Handschellen belassen, erklärte die vorsitzende Richterin.

Der 30-Jährige hatte den Redaktions-Mitgliedern der Satire-Zeitschrift «Charlie Hebdo» den Tod angedroht, sollten sie Mohammed-Karikaturen publizieren. Dem 30-Jährigen wurde eine schwere psychische Störung sowie eine Schuldunfähigkeit attestiert.

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