Sie hat alles verloren: Svitlana S.* (53) wurde von ihrer Arbeitgeberin ABB im Jahr 2017 angezeigt und entlassen. Der Vorwurf: Verletzung des Geschäftsgeheimnisses. Sie habe vertrauliche E-Mails ohne Befugnis weitergeleitet. Anschliessend verklagte sie die Bundesstaatsanwaltschaft wegen Wirtschaftsspionage, wie die «Schweiz am Wochenende» berichtet.
Am frühen Morgen war sie damals verhaftet worden. S. verbrachte drei Monate in Untersuchungshaft, wurde krank. Sie beharrte jedoch immer auf ihrer Unschuld: Sie habe stets im Interesse von ABB gehandelt. Die weitergeleiteten Geschäftsmails hätten privaten Charakter, ein befreundeter Berater aus Deutschland habe ihr lediglich ausgeholfen.
Bundesrichter belehrt Staatsanwaltschaft
Gleicher Meinung war auch der Bundesrichter und belehrte die Staatsanwaltschaft: Wirtschaftsspionage bedeutet, ein Geschäftsgeheimnis ausländischen Organisationen oder Agenten zugänglich zu machen. Das sei hierbei jedoch nicht der Fall, da der Freund weder als Agent noch Vertreter einer anderen Firma agierte. Deshalb bestehe keine Absicht, Geheimnisse an Dritte weiterzuleiten.
Das Urteil: Freispruch. Svitlana S. kann aufatmen: «Ab jetzt geht es in meinem Leben wieder aufwärts», sagt sie der Zeitung. Nun werde sie erstmals Ferien machen. Die ABB gibt sich jedoch nicht geschlagen und verkündet, dass sie ein zivilrechtliches Verfahren in Erwägung ziehe. (szm)
*Name der Redaktion bekannt
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